Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
288
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288 P. .Jacobsohn,

zwar nicht nur bei den weltlichen, sondern auch bei den geistlichenKrankenpflege-Organisationen. Gerade in diesem Umstände dürfte einsehr erfreulicher Fortschritt zu erblicken sein, da in ihm die beste Ge-währ dafür zu erblicken ist, dass alle Neuerungen auf dem Gebiete dertechnisch-wissenschaftlichen Krankenpflege, deren thatkräftige Förderungsich die Aerzte heutzutage mehr angelegen sein lassen als in früherenZeiten, den Krankenpflegepersonen beim Unterricht in ausgiebiger undumfassender Weise vorgeführt werden und somit in der That ein aufder Höhe der Zeit stehendes Hilfspersonal herangebildet wird. Einfernerer grosser Fortschritt für den Krankenpflege-Unterricht ist darinzu finden, dass die Art der Ausbildung für die verschiedenen geistlichenund weltlichen, confessionellen und interconfessionellen, für die männ-lichen und weiblichen Pflege-Contigente nunmehr eine einheitlichere undgleichmässigere sein kann, nachdem die wesentlichsten Fragen, die sichauf die Gestaltung des Krankenpflege-Unterrichts beziehen, eingehendervon sachverständiger Seite discutirt und einer befriedigenden Lösungnahegebracht worden sind. Sowohl hinsichtlich der Nothwendigkciteines planmässig geordneten Krankenpflege-Unterrichts überhaupt, alsauch der Abgrenzung des Lehrpensums für den theoretischen wie fürden praeiischen Theil desselben, hinsichtlich der ärztlichen Mitwirkungan der Ausbildung, der Methodik des Unterrichts, der Dauer desselben,der Fortbildung der fertig geschulten Kräfte herrscht bereits eine weit-gehende Uebcreinstimmung, welche auf die weitere Entwicklung desfür das Wohl der Bevölkerung so ausserordentlich wichtigen Kranken-pllcgewescns zweifellos sehr förderlich einwirken wird.

b) Der Umfang des Lehrpensums.

Nächst der Stabilirung der Erkenntniss, dass eine geeignete Aus-übung berufsmässiger Krankenpflegethätigkeit nur möglich ist seitenssolcher Personen, welche einen geordneten, systematisch-gegliedertenund dem wissenschaftlichen Niveau der Krankenpflege entsprechendenFachunterricht genossen haben, macht sich als wichtigste principiellcFrage für den Krankenpflege-Unterricht eine Untersuchung darüber not-wendig, welche Gesichtspunkte für die Umgrenzung des fachlichen Unter-richts als die zutreffenden hingestellt werden können. Der Fachunter-richt verfolgt den Zweck die Pflegeschüler resp. Pflegesohülerinnen zubrauchbaren und tüchtigen Gehilfen des Arztes zu machen und sie dahinzu bringen, dass sie die Krankenpflegethätigkeit, sowohl, soweit sie sichals eine directe manuelle Handreichung für den am Krankenbetteweilenden Arzt als auch als eine die Krankenbehandlung ergänzendeFürsorge für den Kranken in Abwesenheit des Arztes darstellt, in einerden erhöhten Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Weise aus-üben können. Dieses Ziel lässt sich nur durch die Verbindung aus-reichender theoretischer Belehrung mit systematischem Lehrgange undausreichend langer praktischer Bethätigung am Krankenbette selbst er-reichen.