Fürsorge auf dem Gebiete des Krankenpflege-Unterrichts. 281
So erfreulich nun aber die geschilderten Fortschritte auf dem Ge-biete des Krankenpflege-Unterrichts für Mediciner sind, so bedeutsamdiese Fortschritte für die therapeutische Handhabung der wissenschaft-lichen Krankenpflege durch die Aerztc wie für die AVeitcrentwickelungder Krankenpflege-Technik selbst sein werden, so bleibt doch der eineHachtheil der bisherigen Unterrichts-Einrichtungen auf diesem Gebietebestehen, dass es nach der heutigen Lage der Verhältnisse schwierig ist,den systematischen theoretischen Unterricht in der Krankenpflege durchdie ausserordentlich nothwendige practische Belehrung am Krankenbetteselbst zu ergänzen. Wenn die wissenschaftliche Krankenpflege auch einetherapeutische Specialdisciplin darstellt, welche in manchen Theilgebietenauch durch rein theoretische Belehrung und durch Laboratoriums-For-schung gefördert.nnd bereichert werden kann, so wird der Krankenpflege-Unterricht doch im Rahmen der Ausbildung der angehenden Aerzte nurdann zu voller und durchgreifender Wirksamkeit gelangen können, wennden Hörern ausreichende Gelegenheit geboten werden wird, das theore-tisch Gelernte in seiner Anwendung am Krankenbette selbst zu üben.Immerhin aber wird der theoretische Ueberblick über das Gesammtgebietder wissenschaftlichen Krankenpflege, wie er jetzt schon in Berlin er-möglicht ist und in der Folge wohl auch durch Einrichtung ähnlicherUnterrichts-Anstalten an anderen Universitäten den jungen Medicinernwird vermittelt werden können, sich schon in der Gegenwart als einesehr nutzbringende Belehrung im Bildungsgange des Medieiners erweisen,und in um so höherem Grade auch deshalb, weil in den theoretischenVorlesungen über Krankenpflege zugleich ein wichtiger Theil der ärzt-lichen Ethik zur Vorführung gelangt, auf welchen Vortheil erst neuerdingsv. Leyden eindringlich aufmerksam gemacht hat. Auch in dieser be-sonders für die Verhältnisse der Gegenwart wichtigen Thatsache dürfteein deutlicher Hinweis erblickt werden können, die Bestrebungen zurweiteren Ausgestaltung und Vervollkommnung des „Krankenpflege-Unter-richts für Mediciner" möglichst zu unterstützen.
2. Kraiikciipflege-Untemcht für berufsmässige Pflegepersonal,
a) Die Notwendigkeit eines geordneten Krankenpflege-Unterrichts für das Pflegepersonal.
In früheren Jahrhunderten, als die Ausübung der personellen Kran-kenwartung noch allein in den Händen der frommen geistlichen Kranken-pflege-Orden lag, pflanzte sich die nöthige Belehrung über die bei derAusführung des Krankendienstes gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse^ausschliesslich innerhalb der Schwestern- und Brüder-Genossenschafterndurch mündliche Ueberlieferung fort, indem die neu in die Ordensverbändeeintretenden Personen zunächst älteren Schwestern und Brüdern als Ge-hilfen für die Armen- und Gemeindekrankenpflege beigegeben und soallmählich practisch in die Pflegethätigkeit eingeführt wurden, derentechnische Ausübung sich damals bei dem noch verbaltnissmässig wenig