Druckschrift 
2,1 (1902)
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275
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Fürsorge auf dem Gebiete des lvrunUi;iij»ileg-c-Unterriclits. 275

langte dann von ihm neue Beobachtungen, neue EntSchliessungen; undnur die wenigsten davon würden, so wichtig auch gerade diese sind, inder Verordnung von Arzneien, in der Anwendung sogenannter eingreifen-der Maassnahmen bestehen. Die sind ja nur ein Theil der vielen Heil-factoren, welche zu Gebote stehen. Denn zu solchen Heilfactoren kannAlles, ausnahmslos Alles werden, was auf einen kranken Menschen inirgend einer Weise einwirkt: Die Luft, die. er einathmet, und die Speise,die er geniesst, die Ruhe, die ihn umgiebt, und die Zerstreuung, die ihmwird, die Sauberkeit seines Lagers und die Verscheuchung seiner trübenGedanken, die Ueberzeugung von dem Interesse, das man an seiner Ge-nesung nimmt, und die Abkürzung und Erleichterung unangenehmer,aber unerlässlicher Maassnahmen". In Uebereinstimmung hiermit ist esdie Aufgabe der wissenschaftlichen Krankenpflege die täglichen Lebens-gewohnheiten und Lebensverrichtungen des kranken Menschen unter demGesichtspunkt des Krankseins zu betrachten und zu regeln: Wachen undSchlafen, Ruhe und Bewegung, Essen und Trinken, Alleinsein und Ge-selligkeit, Nichtsthun und Zerstreuung, Gemüthsruhe und Erregung. Einezweite Aufgabe besteht darin den gosammten Apparat, der den Krankenumgiebt und bei der Ausführung der täglichen Verrichtungen und zurbequemen Durchführung derselben in Anwendung kommt, den Bedürf-nissen des Krankseins zu adaptiren, die zweckmässige Gestaltung desLagers, des Speisegcräthes, des Geschirrs für die natürlichen Verrich-tungen, der Einrichtungen zum Lesen und Schreiben, des Kranken-zimmers nach Anlage und Ausstattung zu erzielen. Eine dritte Aufgabebezieht sich auf die Regelung der personellen Krankenwartung, welcheaus äusseren Gründen den Arzt während seiner Abwesenheit vom Kran-kenbette vertritt, auf die Erreichung möglichster Zweckmässigkeit beiden der Krankenwartung anvertrauten Hilfeleistungen am Kranken, aufdie Förderung der socialen Stellung und der Bildung der beruflichenPflegepersonen. Im Anschluss an diese allgemeineren Ziele würde dannnoch die Regelung des Hospitalwesens nach ärztlichen Gesichtspunktenin Betracht kommen, und weiterhin im speciellen Theile der wissen-schaftlichen Krankenpflege reiht sich die Lehre von den besonderen In-stitutionen und Einrichtungen an, wie sie nach dem Entwickelungsgangedes modernen Krankenhauswesens für die Pflege bei besonderen Krank-heiten und Krankheitsgruppen sich als nothwendig herausstellen; hierhingehören Erörterungen über die Irren- und Idioten-Anstalten, die Pflege-Anstalten für Taubstumme und Blinde, die Heilanstalten für Lungen-kranke, Einrichtungen zur Pflege in Bädern und Ourorten, und schliess-lich auch die Sorge für eine möglichst schnelle und zweckmässigeUnterbringung der Kranken, für die Regelung des Krankentransport- undRettungswesens, welches einen sehr wichtigen Theil der wissenschaft-lichen Krankenpflege bildet (vgl. Zeitschr. f. Krankenpfl. 1894. pag. 127).Mendelsuhn hat sich in den folgenden Jahren mit hervorragendemEifer und schönem Erfolge der weiteren Bearbeitung und Förderung der

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