Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 267
diese Fragen anlehnen, haben inzwischen von verschiedenen Seiten Unter-stützung erfahren. So z.B. empfiehlt G. Liebe, der sich mit der Fragedes Pflegepersonals für die modernen Volksheilstätten für Lungenkrankeeingehend beschäftigt hat (vgl. seine Arbeiten hierüber im Jahrg. 1898der Deutsch. Krankenpfl.-Ztg. und das Capitel „Fürsorge für Lungen-kranke" in Bd. I. dieses Handbuches), der Unterweisung in den speciellfür Lungenkranke in Betracht kommenden Pflegernaassnähmen eine Be-lehrung über Krankenpflege im Allgemeinen, Umgang mit Kranken, denTon eines Krankenhauses etc. voranzuschicken. Bezüglich der Anstaltenfür Geisteskranke tritt insbesondere K. Alt, der für die Vervollkomm-nung speciell des Irrenpflegepersonals in vielfacher Hinsicht mit ausge-zeichnetem Eifer und Erfolge gewirkt hat, sowie L. Scholz dafür ein,dass neben der speciellen Irrenpflege auch die allgemeine Krankenpflegebei der Ausbildung der Pfleger und Pflegerinnen zu ihrem Rechtekomme, und den gleichen Standpunkt nimmt bezüglich der Wochen-pflege H. Walther ein, während Andere z. B. Falkenberg es nichtfür erforderlich ansehen, dass in den Anstalten für Geisteskranke dasPflegepersonal zu wirklichen vollkommenen Krankenpflegepersonen heran-gebildet wird. Nach unserer Auffassung verfolgen diejenigen Kranken-pflege - Genossenschaften den richtigsten und aussichtsreichsten Weg,welche es sich angelegen sein lassen, durch systematisch geordnete,umfassende Schulung in allen Specialzweigen ihre Zöglinge so all-seitig wie möglich auszubilden und damit auch in vielseitiger Weiseverwendbar zu machen; freilich ist dies eben bei der Ausbildung inSpecialkrankenanstalten oftmals nicht möglich, und es liegt auch hierinein nicht zu übersehender Grund dafür, dass die Angehörigen der ge-nossenschaftlichen A 7 erbände, denen meist grössere allgemeine Kranken-anstalten zur Verfügung stehen, zumeist eine gründlichere Schulung auf-weisen als die freien Pflegepersonen, welche gegenwärtig die Hauptmassedes Hilfspersonals in den Specialanstalten bilden.
10. Berufsmässige und nicht-berufsmässige Krankenpflege.
In den bisherigen Auseinandersetzungen wurde ausschliesslich eineErörterung vom ärztlich - therapeutischen Standpunkt über diejenigenFragen vorgeführt, welche sich auf die zweckmässige Gestaltung undRegelung der berufsmässigen personeilen Krankenwartung' beziehen,indem dabei in erster Linie der modernen therapeutischen ForderungRechnung getragen wurde, welche in der Theorie für jeden Kranken,zum Mindesten aber für jeden Schwerkranken die Heranziehung sach-kundiger und geschulter Pflegepersonen zur Unterstützung der ärztlichenHeilbestrebungen fordert. Es ist indessen bereits in den vorliegendenBetrachtungen, wiederholt darauf hingewiesen worden, dass aus äusserenGründen die vollkommene Erfüllung dieser idealen therapeutischen For-derung bei weitem nicht in allen Erkrankungsfällen practisch durchgeführtwerden kann, und man sich bei dem Bestreben, nicht nur die materielle,