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2,1 (1902)
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259
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Fürsorge auf dem Gebiete der Kranken Wartung. 259

der Armenkrankenpflege wird stets nach dieser Richtung die ge-bildetere Pflegeperson in 7ortheil sein gegenüber der selbst unge-bildeten, da erfahrungsgemäss Angehörige der niederen Stände Per-sonen, die aus denselben Kreisen stammen, häufig den nöthigenRespect verweigern. Nicht etwa nur, um die genossenschaftlicheZusammengehörigkeit äusserlich zu markiren, halten die genossenschaft-lichen Organisationen darauf, dass die ihnen entwachsenden Pflege-personen eine gewisse Uniformirung beibehalten, sondern die besondereTracht" hat hier zugleich den Zweck als eine Art Amtskleid zu wirkenund besonders bei der Pflege in unteren Volksschichten zur Wahrungder Stellung, zum Schutz gegen Ungebührlichkeiten und Roheiten bei-zutragen.

Im Anschluss an die Erörterungen über eine bis zu einem gewissenGrade wünschenswerthe Entlastung der Pflegepersonen kommt noch eineSeite der Berufsthätigkeit in Frage, welcher neuerdings besondere Auf-merksamkeit zugewendet wird. Es unterliegt keiner Discussion, dass zuden wichtigsten Aufgaben der personellen Krankenwartung auch einTheil der Fürsorge für die Krankenernährung gehört. Während es nachden neueren wissenschaftlichen Anschauungen unzweifelhaft Sache desbehandelnden Arztes ist, sich um die qualitative und quantitative Er-nährung seiner Kranken selbst aufs Eingehendste zu kümmern und dieselbegemäss den Ergebnissen der Ernährungstherapie genau zu regeln, fälltder Pflegeperson das wichtige Gebiet der Nahrungsdarreichung zu, durchdessen Beherrschung sie in der Lage ist, die Erreichung der ärztlichenHeilintentionen aufs wirksamste zu unterstützen. Es bedarf an dieserStelle keiner näheren Begründung dieser Thatsache, und ebenso wenigwäre eine eingehendere Schilderung der Technik der Nahrungsdarreichung,wie sie die zahlreichen Lehrbücher der personellen Krankenwartung ent-halten, hier am Platze. Es soll nur betont werden, dass die persön-liche kunstgerechte Darreichung der für den Kranken bestimmten Speisenund Getränke einen integrirenden Theil der eigentlichen Pllegethätigkeitdarstellt, dessen Einbeziehung in das Wirkungsgebiet der Pflegepersonenfüglich als absolut nothwendig angesehen werden muss. Wohl aberkann darüber eine Verschiedenheit der Ansichten herrschen, ob auch diegesammte Zubereitung der Krankenspeisen unbedingt als eine Aufgabeder Krankenpflegepersonen zu betrachten ist. Mannigfache Gründesprechen dafür, diese Frage zu bejahen. Zunächst erheischt der Um-stand Beachtung, dass ja schon aus äusseren Gründen (Mangel an Dienst-personal und sonstigen Hilfskräften) bei der Pflege in weniger bemitteltenFamilien die Pflegepersonen häufig gezwungen sind, die Krankenspeisenin geeigneter Form und Qualität für den Kranken selbst heranzu-schaffen und vorzubereiten; sodann aber erfordert die Technik der Speisen-bereitung für Kranke an sich eine ziemlich erhebliche specielle Erfahrung,und auch die Auswahl der für die Herstellung von Krankenspeisen zweck-mässigen Nahrungsmittel unterliegt einer so besonders subtilen Begut-achtung, dass auch aus diesen Gründen es geboten erscheint, die Berei-

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