Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
258
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258 P. Jacobsohn,

Besorgung der Krankenwäsche etc.) clispensirt werden sollten; dennin derartigen Arbeiten kann, selbst wenn es sich um gebildeteBerufspflegerinnen (Schwestern) handelt, keine erniedrigende und ent-würdigende Thätigkeit erblickt werden. Im Gegentheil, gerade die Rein-haltung des Krankenzimmers wie des Kranken gehört mit zu denwichtigsten und unabweislichsten Aufgaben der eigentlichen Kranken-pflegethätigkeit und mit Recht wird den Pflegepersonen, welche sich fürderartige Verrichtungen zu gut halten, ein anspruchsvollesSichbedienen-lassen" zum Vorwurf gemacht. Dass die Aufgaben der körperlichenKrankenpflege, der Krankenbeobachtung, der Berichterstattung an denbehandelnden Arzt in der Privatpflege mit gleicher Pünktlichkeit seitensder personellen Krankenwartung erfüllt werden müssen wie in derHospitalpflegc, bedarf kaum der Hervorhebung. Diesen Anforderungenkann meist im Privathauso mit noch eingehenderer Sorgfalt nachgekommenwerden als im Hospitale, weil die Pflegerin im ersteren Falle nur einenKranken in Obhut nimmt, auf welchen sie ihre gesammte Aufmerksam-keit und Fürsorge concentriren kann. So wird in der Privatpflegeseitens der Krankenwartung noch weit mehr individualisirt werdenkönnen, besonders auch in psychischer Beziehung. Dem Temperament,dem Charakter, den Gewohnheiten des Kranken kann in der Privatpflegeeingehend Rechnung getragen werden; ein dieWünsche des Kranken ab-lauschen und ihnen zuvorkommen" lässt sich hier noch viel ausgiebigerdurchführen. Gerade in der Privatpfiege wird den Pflegepersonen nebender mehr technischen Fachbildung auch eine gewisse Allgemeinbildungsehr zu Statten kommen, welche auch ihre Fähigkeit erhöht, sich in dieoft so verschiedenartigen Milieus einzufügen, deren Differenz nicht nurdurch den wechselnden Grad materiellen Wohlstands, sondern auchdurch den Bilclungsumfang, Berufsstand, die gesellschaftliche Stellungund Lebensanschauung, sowie den Charakter der in Frage kommendenPersonen verursacht wird. Gerade in- dieser Verschiedenartigkeit derUmgebung, weicher sich in kluger und taktvoller Weise anzupassen eineunabweisbare Aufgabe für die Privatpflegepersonen darstellt, liegt einesehr erhebliche Schwierigkeit, und es bedarf in der That einer vielfachenBerufserfahrung auch in der Familienpflege, um nach dieser Richtungstets allen Anforderungen der Stellung gewachsen zu sein. Dass diePflegepersonen während der Ausübung ihrer beruflichen Thätigkeitsowohl dem Kranken als dessen Angehörigen gegenüber mit ihren per-sönlichen Wünschen und Anschauungsweisen in Bezug auf die ausser-halb ihres Fachgebietes liegenden Verhältnisse zurückhalten, und esvermeiden, durch deren Hervorkehrung unbequem zu werden, ist er-forderlich; ebenso erforderlich aber ist es. dass sie, wohin auch immer.der Berufspfad sie führt, sich ihre berechtigten Ansprüche und dieihnen gebührendeStellung" zu sichern verstehen. Zweifellos wirddas Letztere in wirklich gebildeten Kreisen leichter gelingen, als inKreisen, welche sich selbst nur zu den gebildeten zählen, ohne inder That hierauf unanfechtbaren Anspruch erheben zu können. In