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sich als schädlich erweisen würde, und zwar erstlich, insofern dieSorgfall, der Pflege und damit der Kranke darunter leiden müsste, wennder Pflegeperson ein zu grosser Kreis von Pflichten und Aufgaben, bezw.zu grosse Anstrengungen zugemuthet würden, sodann aber auch, insoferneine gewisse Schonung durch Einengung des Arbeitsgebietes auch inRücksicht auf die Gesunderhaltung der Pflegepersonen selbst geboten ist,Der letztere Punkt gewinnt besonders an Bedeutung, wenn man erwägt,mit wie grossen körperlichen und geistigen Anspannungen, mit wiemannigfachen Mühen und Gefahren die Leistung der Krankenpflege ver-bunden ist, und wie relativ wenige tüchtige Personen sich bereit findendiese schwierige Thätigkeit andauernd auf sich zu nehmen. Aus diesenErwägungen heraus wird man nicht nur das Bestreben zu würdigenwissen, die Krankenpflegepersonen mehr und mehr in der Privatpflegevon Thätigkeiten zu entlasten, welche nicht eigentlich zur Fürsorge fürden Kranken gehören, sondern man wird sogar dahin gelangen, solcheBestrebungen vom ärztlich-therapeutischen Standpunkt aus möglichst zuunterstützen und zu begünstigen. Auf der einen Seite darf man nichtvergessen, dass die Voraussetzungen für die personelle Krankenwartungin den Krankenanstalten ganz andere sind als diejenigen im Privathausc;in den Anstalten sind immer eine Anzahl Hilfskräfte zur Hand, welche,zum Theil selbst noch in der Lehrzeit begriffen, immerhin eine Ent-lastung darstellen, während im Privathause die Pflegeperson mehr aufsich allein angewiesen ist und eine selbstständigere Stellung einnimmt,weshalb sich der Privatpflege gewöhnlich nur Personen widmen, die be-reits eine mehrjährige Krankenhausthätigkeit hinter sich haben und überreichere Berufserfahrungen verfügen. Auf der anderen Seite besteht dieThatsachc, dass das Publikum, die Verhältnisse nicht richtig beurthei-lend, nur zu leicht geneigt ist den Pflegepersonen hinsichtlich derStellung, der Pflichten und der Honorirung Bedingungen zuzumuthen,gegen welche dieselben in Schutz genommen werden müssen. Imeigenen Interesse der Aerzte liegt es fraglos auch in diesen mehr ma-teriellen Beziehungen die Pflegepersonen zu fördern, sowohl aus denschon angeführten Gründen, als auch deshalb, weil sie sicherlich gehor-samere, eifrigere, freudigere und aufopferndere Gehilfen an den letzterenfinden werden, wenn sie die berechtigten Interessen der Pflegepersonendem Publikum gegenüber wahren. Was zunächst die Stellung im Pflege-hause anlangt, so erscheint es unbillig, wenn das Ansinnen geschiehtdie Krankenpflegepersonen den Dienstboten zu aggregiren, weil . ihnenihre beruflichen Fachkenntnisse eine Sonderstellung zuweisen. Der einzig-richtige Gesichtspunkt, unter dem die Krankenpflegepersonen auch demPublikum gegenüber erscheinen können, ist der von „Gehilfen desArztes"; damit ist eigentlich ihre Stellung schon ausreichend charaktc-risirt: als Gehilfen des Arztes haben sie vor allem Diesem Gehorsam zuleisten und partieipiren in gewissem Grade an der Verantwortlichkeit fürdie Qualität der Krankenfürsorge, gleichzeitig dürfen sie aber auch eine ge-wisse Autorität für sich in Anspruch nehmen, die schon im Interesse ge-