Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
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254
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254 P. .Jacobsohn,

kranken pflege nicht nur an die personelle Krankenwartung ganz ausser-ordentliche Ansprüche stellt, sondern dass sie auch in zufriedenstellen-der Weise nur von Personen geleistet werden kann, die in allen Special-zweigen des Krankenpflegeberufes gründlich durchgebildet sind und übereine jahrelange Berufserfahrung verfügen.

Ganz anders liegen die Verhältnisse im bemittelten Hausstände. Dasgrosse Hemmniss materieller Beschränkung fällt hier entweder ganz oderdoch zum wesentlichen Theile fort. Die Pflegepersonen finden beim Antrittder Pflegethätigkeit zumeist Wohnräume vor, die den hygienischen Anfor-derungen besser entsprechen, sowohl was ihre Lage und Grösse als die Be-leuchtung, Ventilirbarkeit etc. anlangt. Das Vorhandensein mehrerer Räumegestattet leichter ein geeignetes Zimmer speciell zum Krankenzimmer zumachen und dementsprechend einzurichten. Alle Störungen lassen sich dar-aus leichter entfernen und fernhalten ; alle Vortbeile lassen sich besser aus-nutzen, als wenn im Ganzen nur eine Stube und Küche oder bestenfalls eineStube, Kammer und Küche vorhanden ist. Während man zufolge den in denletzten Jahren erreichten ausserordentlichen Fortschritten in der öffentlichenKrankenpflege mit Berechtigung sagen kann, dass der Arme nirgends besserim Krankheitsfalle aufgehoben ist als in einem modernen, mit aller Rück-sicht auf des Kranken Bequemlichkeit und Behaglichkeit ausgerüstetenKrankenhause, gilt dies naturgemäss nicht in gleichem Maasse von dembegüterten Privatmanne, dem es möglich ist, sich innerhalb seiner Privat-wohnung ein „Krankenhaus im Kleinen, für einen Kranken bestimmt"einzurichten oder sich einrichten zu lassen. Alles, was den „Comfortdes Kranken" ausmacht und, wie im vorhergehenden Kapitel diesesWerkes eingehend erläutert ist, in seiner Gesammtheit die Erfolge derKrankenbehandlung und Krankenpflege wirksam zu unterstützen vermag,kann ja bei bemittelteren Kranken ohne jede Schwierigkeit herbeigeschafftund in sachkundiger Weise angewendet werden. Ferner kommt dieKrankenpflegeperson, wenn es sich um die Privatpflege Wohlhabenderhandelt, hier weit weniger selten in ungeordnete Familien- und Wirth-schal'tsverhältnisse hinein, sodass ihr die Uebernahme von ergänzendenund ordnenden Aufgaben, die nicht direct zur Krankenpflege gehören,hier nicht so häufig zufällt, als in der Gemeindekrankenpflegc. Und einferneres Moment, das auch sehr ins Gewicht fällt, um die Aufgaben derPflege zu erleichtern, liegt darin, dass es sich hier häufig um Kreisehandelt, die über ein höheres Maass allgemeiner Kenntnisse verfügen undeine grössere Einsicht besitzen den Anordnungen und Forderungen gegen-über, welche zum Nutzen des Kranken von Seiten des Arztes und derPflegeperson geäussert werden. Schliesslich ist auch zu bedenken, dassim wohlhabenderen Haushalt stets ein oder mehrere Dienstboten vor-handen sind, welche durch Uebernahme gewisser Arbeitsgebiete des Haus-haltes und durch Ausrichtung von Gängen, Besorgungen, Bestellungen etc.für die Krankenpflege eine Erleichterung bieten. Damit sollen nur dieDifferenzen gegenüber der Armenkrankenpflege beleuchtet werden, keines-wegs aber würde es der Absicht entsprechen, mit diesen Ausführungen