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2,1 (1902)
Entstehung
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251
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Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 251

Ansehluss an das Pfarramt in der Stellung einer Dorfpflegerin zu bethä-tigen. Wohl weist die Statistik der Inneren Mission der deutsch-evange-lischen Kirche in ganz Deutschland die Existenz von 2595Gemeindekranken-pflegen nach, wonach 2788 Diakonissen auf 1598 Stationen an derArbeit stehen, 300 freie Schwestern an 212 Orten, 1432 Helfer und Hei-lerinnen an 222 Orten (im Jahre 1897 wurden 218974 Kranke verpflegtund 2730017 Besuche gemacht!); gleichwohl vertheilen sich diese Pflegenhauptsächlich auf die Städte. Eine besondere Statistik für das platteLand existirt nicht. Daher hat man z. B. in Thüringen in einigen Ge-meinden von geistlicher Seite Landpflegerinnen angestellt (vgl. Berbig,Pfarramt und Krankenpflege. Deutsche Krankenpfl.-Zeitg. 1899. pag. 36;Derselbe, Die Mitarbeit des Geistlichen auf dem Lande an der Kranken-pflege seiner Gemeinde. Ibidem. 1900. pag. 145), nachdem sich auchdort der Mangel an Diakonissen sehr fühlbar gemacht hat. Berbig sagt(1. c): „Der Pfarrer auf dem Lande ist in den meisten Fällen die zu-erst berufene und zuerst befähigte Persönlichkeit, die Ordnung derKrankenpflege seiner Parochie in die Lland zu nehmen. Hier wirktlebendige Persönlichkeit mehr als totes Gesetz. Darin besteht auch derHauptsache nach seine Mitarbeit, nicht aber in medicinischen Rath-schlägen oder etwa Vorträgen über die Wassercuren oder über die Maul-und Klauenseuche, oder gar in operativen Eingriffen — das überlasseman füglich ausschliesslich den Aerzten, weil es eben ihr Ressort ist —,sondern in der Anregung, Weiterführung und endlich in der formalenVerwaltung der Einrichtung. Regt der Pfarrer die Hände, dann fälltvon selbst der kostspielige Apparat eines vielköpfigen Comites etc. weg.Des Pfarrers Blick muss auch die Persönlichkeit ausfindig machen, diesich eignet, die Krankenpflege practisch auszuführen, wie andererseitsseine Hand sich unablässig rühren muss, um die Mittel selbst zu ge-winnen und flüssig zu machen, die zur Aufrechtcrhaltnng der Anstalterforderlich sind." Diesen Auffassungen bezüglich der Mitwirkung derGeistlichen an der Ausgestaltung der personellen Krankenwartung aufdem Lande kann man auch vom ärztlichen Standpunkt aus zustimmen,und die hieraus resultirenden Verhältnisse werden ungefähr ähnlichesein, wie sie Schilling als zweckmässig bezeichnete, so zwar, dass sichsowohl der Arzt als der Geistliche der betr. ländlichen Gemeinde, jedervon seinem Standpunkte und unter Wahrung der fachlichen Thätigkeits-grenzen an der Ordnung der Landkrankenpflege in nutzbringender Weisebetheiligen. Die Ausbildungszeit dieser Landpflegerinnen betrug 2 bis3 Monate. Auch von katholischer Seite hat man auf Anregung vonKinn (Arenberg) mit Erfolg in den letzten zwei Jahren die Ausbildungvon Hilfskräften für die Landkrankenpflege in die Hand genommen.Auch hier handelt es sich nicht um vollendete, berufsmässige Kranken-pflegerinnen, sondern um sog. Krankenbesucherinnen und Krankenberathe-rinnen, welche eine 4—6wöchentliche theoretische und practische Unter-weisung erhalten; in den drei abgehaltenen Cursen wurden bisher 60 Pflege-rinnen ausgebildet, gemeldet hatten sich 105 Personen. Der theoretische