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1 M. gezahlt. Die Verpflegungskosten während des theoretischen Unter-richts trägt gewöhnlich die Kasse des badischen Frauenvereins, diewährend des practischen Unterrichts haben die Schülerinnen selbst oderihre Auftraggeber (Gemeinden, Kreisausschuss, Krankenverein etc.) zutragen. Jährlich werden 1 — 2 Ausbildungscurse veranstaltet. Von 1885bis 1896 wurden im Ganzen 120 Personen zu Landkrankenpflegerinneilausgebildet, von denen 44 aus verschiedenen Gründen austraten, sodassjetzt über 80 Pflegerinnen, vertheilt über fast alle Amtsbezirke Badens,thätig sind. Die Anstellung und Besoldung ist den einzelnen Bezirkenüberlassen, und geschieht letztere entweder durch ein vertragsmässigfestgesetztes Gehalt oder durch Pflegegelder, die sich nach dem Thätig-keitsumfang richten (vgl. das Referat v. Dietrich über diese Einrich-tung. Deutsche Krankenpflege-Zeitg. 1898. pag. 88). Eine ähnlicheOrganisation der Landkrankenpilege ist auf Anregung von Hensgen imKreise Siegen durchgeführt worden. In Erkenntniss der Thatsache, dassdie Krankenpflege auf dem Lande sich nur unter Berücksichtigung derlocalen Verhältnisse ordnen lässt, und in der Erwägung, dass es nichtmöglich ist, das erhebliche nöthige Oontingent an Pflegekräften nur dengeistlichen Genossenschaften zu entnehmen, hat man dort ebenfalls aufeine vollkommene Durchbildung von Berufspflegepersonen für die Land-krankenpflege Verzicht geleistet und erfolgreich den Nothweg beschritten,Pflegerinnen aus den einzelnen ländlichen Gemeinden zu entnehmen undsie auf Kosten der Frauenvereine ausbilden zu lassen. Hensgen be-richtet, dass auch die staatlichen Organe der Arbeiterversicherung dieEinrichtung als erspricsslich anerkennen und bereits einen laufenden Bei-trag als Unterstützung bewilligt haben, und nimmt an, dass sich selbstschwache und arme Gemeinden betheiligen können, die etwa 300 M.Kosten haben würden, wenn auch die Krankenkassen, Berufsgenossen-schaften, Alters- und Invaliditätsanstalten kleine Beträge beisteuern. Fürdie bleibende Leistungsfähigkeit der Pflegerinnen ist durch eine alle3 Jahre stattfindende Nachprüfung gesorgt. Die Anstellung der Pflege-rinnen erfolgt hier stets durch einen besonderen Vertrag zwischen diesenund dem betr. Ortsvorstand des Vaterländischen Frauenvereins (Nähereshierüber vgl. Hensgen, Organisation der Landkrankenpflege. Zeitschi',f. Krankenpfl. 1898. pag. 219). Die Pflegerinnen tragen eine denRothen Kreuz-Schwestern ähnliche Tracht und verwalten gleichzeitig dienach Hensgen's Vorschlag eingerichteten „Krankenpliegehilfsstationen"(Matcrialdepots). Die Ausbildung erfolgt im Augustahospital in Berlinoder einem Krankenhause des Vaterländischen Frauen Vereins. Auch vonSeiten der geistlichen Genossenschaften hat man sich angesichts derThatsache, dass es in vielen Gegenden unmöglich ist, die Landkranken-pilege durch Gemeindeschwestern, die den Mutterhäusern entstammen,völlig versehen zu lassen, neuerdings dazu entschlossen, freie Hilfskräfte,die aus den Gemeinden selbst entnommen werden, heranzuziehen, ihneneine, wenn auch nicht allen Anforderungen, die in den Städten gestelltwerden können, gerecht werdende Ausbildung zu vermitteln und sie im-