Fürsorge auf dem Gebiete Her Kranken Wartung. '249
Dörfer anlangt, .so .sind in einem Falle 7, in einem 6, in 3 Fällen 5, in3 Fällen 4, in 5 Fällen 3, in 7 Fällen 2, in 4 Fällen je eine Dorf-gemeinde angeschlossen worden, unter entsprechender Berücksichtigung derParochialzugchörigkeit. Ist der Anschluss an eine städtische Gemeinde-diakonie nicht möglich, so bleibt der Weg eines rein ländlichen Ge-meindediakonie-Verbandes übrig. Von einem im Centrum des Verbandesoelegenen bestimmten Dorfc aus werden eine Anzahl bequem zu er-reichender Gemeinden versorgt; zu berücksichtigen ist, dass die Ent-fernungen im Allgemeinen wenig mehr als eine Stunde betragen dürfen,oder es muss Bahnverbindung vorhanden sein. Nach Büttner könnenin einen solchen Verband eine ganz beträchtliche Anzahl Dörfer zu-sammengeschlossen werden, je nach örtlichen Verhältnissen (bes. auchnach Entfernung und Einwohnerzahl). 1895 bestanden im KönigreichSachsen 9 solcher Verbände, wodurch 44 Dörfer versorgt wurden:1 Verband mit 13 Dörfern (!), 1 mit 7, 1 mit 6, 2 mit 4, 2 mit 3und 2 mit je 2 Dörfern; in den letzten 8 Fällen reichte eine Kranken-pflegerin aus. In Sachsen sind bis jetzt über 250 ländliche Gemeindendurch Gemoindediakonie-Verbände versorgt worden. Zweifellos hat derhier beschrittene Weg viel für sich und verdient auch anderswo ver-sucht zu werden. Hervorzuheben ist noch, dass Büttner auf die Mit-wirkung des Arztes besonderen Werth legt und ihn in der Verfügungüber die Pflegerin bezl. der Pflegethätigkeit das entscheidende Wortsprechen lässt; an Kosten berechnet er für jede Schwester etwa 800bis 900 M., die von den Kirchen-, Gemeinde- und Ortskrankenkassenaufgebracht werden sollen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das System der „Land-krankenpflegerinnen" im Grossherzogthum Baden. Angesichts derThatsache, dass es in absehbarer Zeit unmöglich sein würde allekleinen Städte und Landgemeinden mit voll ausgebildeten Gemeinde-schwestern zu besetzen, wurde auf Anregung der Frau Grossherzogin1885 vom Badischen Frauenverein aus die Beschaffung von „Hel-ferinnen der Landkrankenpflege" unternommen und damit ein neuerWeg zur Lösung der Fürsorge für die personelle Krankenwartung aufdem Lande beschritten, der sich bewährt hat und zu weiteren ähnlichenUnternehmungen auf diesem Gebiete die Anregung abgab. Da dietheoretische Unterweisung dieser Landkrankenpflegerinnen nur 6 bis8 Wochen, die practischo Hospitalthätigkeit nur 2 Monate dauert, sosind diese Personen nicht als vollausgebildete Berufspflegerinnen anzu-sehen, aber gleichwohl, bilden sie eine dem Landarzt sehr schätzens-werthe Hilfstruppe und damit ist dieses System als ein wichtigerFortschritt in der Vervollkommnung der Landkrankenpflege gekennzeichnet.Um unerwünschter Curpfuscherei durch die Pflegerinnen vorzubeugen,wird ihnen beim Antritt ihrer Stellung zur Pflicht gemacht, von jedemselbstständigen Eingreifen abzustehen und sich auch durch die Krankennicht bewegen zu lassen, von den Anordnungen des Arztes abzugehen.Der Unterricht ist kostenlos; für Verpflegung wird pro Tag und Schülerin