248 1 J . Jacobsohn,
finden sich einige .solche Anstalten, doch .scheinen sie sich für dichterbevölkerte Landstriche, wo Bezirkskrankenhäuser bei bequemen Ver-kehrsmitteln gut zu erreichen sind, weniger zu empfehlen, auch scheintfür solche kleinere ländliche Krankenhäuser die Verwaltung und An-schaffung der erforderlichen technischen Hilfsmittel bei relativ seltenerBenutzung zu kostspielig und zu wenig rentabel zu sein (Büttner). Zuberücksichtigen ist bei dieser Form der geordneten Landkrankenpflegeauch, dass hier nur den innerhalb des Hospitals befindlichen Krankendie erforderliche persönliche Pflege zu Theil wird, während die anderenKrankon draussen unberücksichtigt bleiben müssen, denn nicht immerwird es sich ermöglichen lassen, alle Kranken der Gemeinde im Spitalzu vereinigen. Nach Büttner hat die Durchführung einer regelrechtenGemeindediakonie auch auf dem Lande wesentliche Vortheile vor denvorgenannten Systemen. Diese bisher in Deutschland wie auch anderenStaaten wohl verbreitetste Form der geordneten Krankenpflege, welchedurch Diakonissen, die mit dem geistlichen Amte und gleichzeitigmit den Aerzten in enger Fühlung stehen, ausgeübt wird, ist inder letzten Zeit nicht mehr auf die grösseren Städte beschränkt ge-blieben, sondern ist auch mehr und mehr für kleinere Städte und injüngster Zeit auch für das platte Land zur Anwendung gelangt. Büttnergiebt einen interessanten Bericht über die Einrichtungen im KönigreichSachsen (vgl. Deutsche Krankenpflege-Ztg. 1898. pag. 250), dem zuentnehmen ist, dass dort für jeden Ort, bei dem die Mittel ausreichen,bezw. die Gemeinde genügend gross ist, um eine Gemeindeschwesteranzustellen, und Arbeit genug vorhanden ist, um eine solche aus-reichend zu beschäftigen, die Einrichtung einer eigenen Gemeinde-pflege angestrebt wird. Die kleinste Landgemeinde, welche fürsich eine Schwester aus dem Dresdner Mutterhause beschäftigt, zahlt2500 Seelen, in einem Falle 10000, in je zwei Fällen 9000 und8000, in einem Falle 6000, in vier Fällen 5000 und in einem Falle3000 Seelen. Diese Fälle sind aber die bei weitem selteneren,da Dorfgemeinden nur ausnahmsweise ihre Einwohner nach Tausen-den zählen und in Sachsen allein ca. 500 ländliche Gemeinden be-stehen, welche weniger als 1000 Einwohner haben, sodass immerhindie Frage offen bleibt: „Was ist zu thun, wenn die Gemeinde allein nichtim Stande ist eine Diakonisse zu beschäftigen?" Hier schlägt Büttnernun ein besonderes Organisationsprincip vor, nämlich das der „Gemeinde-Diakonie-Verbände". In erster Linie kommt der Anschluss einer An-zahl von Ortschaften an eine städtische Gemeindediakonie in Betracht:die bisher gemachten Erfahrungen scheinen zu erweisen, dass Dörfer imUmkreise von 1 Stunde Entfernung von der Stadt aus mit versorgtwerden können. Diese Art der Ordnung der Landkrankenpflege hatden Vorzug, dass die Dörfer auch der Schwierigkeit überhoben sind, derPflegerin eine eigene Wohnung zu beschaffen. Bis 1895 war in 24 Fällenso verfahren worden, wodurch 75 Dörfer geordnete personelle Kranken-pflege erhielten. Was die Anzahl der in den Verband einbezogenen