Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 247
wissenden und abergläubischen Landbevölkerung zu erfüllen hat; nachvielfacher Richtung ist sie im Stande dem Landarzt eine werthvolleStütze und Gehilfin zu werden. Besonderes Gewicht legt er darauf,dass sie Kenntniss der Krankheitsursachen und der Volksseuchen, desWesens der häufigsten Kinder- und Gewerbekrankheiten, der Wochen-bettspflege, der Grundlagen der Ernährung gesunder und krankerMenschen, vor allem der Säuglingsernährung besitzt; die Aufsicht derLandpflegepersonen schlägt er vor einem Geistlichen und einem Arzteeeineinsam zu übertragen. Ohne Frage ist es aus therapeutischenGründen nothwendig, dem Arzte einen grösseren Einfluss bei der Aus-bildung und Ueberwachung der Pflegepersonen auf dem Lande zu geben,als ihm bisher meist zusteht; auch die Feststellung der Thätigkeits-grenze für das selbstständige Handeln ist genauer Regelung bedürftig, dagerade auf dem Lande der Weizen der „Curpfuscherei" besonders zublühen pflegt. Eingehend hat sich über das Verhältniss zwischen Arztund Pflegepersonen auf dem Lande besonders H. Berger ausgesprochen(vgl. seinen Aufsatz „Arzt und Krankenpfleger auf dem Lande. DeutscheKrankenpflege-Ztg. 1898. pag. 169); er legt den Hauptnachdruck aufeine sorgfältige Auswahl des Personals, eine gewissenhafte Vorbildungund eine Beaufsichtigung durch den Kreisphysikus. Den Werth einergeordneten Landkrankenpflege betonte in treffender Weise auch derPfarrer Büttner, der mit Recht die zunächst auffallende That-sache hervorhebt, dass in den verschiedenen Staaten und ProvinzenDeutschlands sich vorzugsweise je eine besondere Form der Land-krankenpflege herausgebildet hat; den Grund hierfür sieht er weniger inder Verschiedenartigkeit der Bevölkerung, als vielmehr in dem jeweiligenVorhandensein oder Mangel von Anstalten, Schwesternschaften undMutterhäusern. In Preussen stehen an vielen kleinen Orten Johanniter-schwestern in der Arbeit der sog. freiwilligen Krankenpflege. Es sinddies keine Lohnpflegerinnen, da der Johanniterorden solche grundsätzlichnicht ausbildet, sondern weibliche Kräfte, welche sich freiwillig derKrankenpflege widmen. In Hannover sind auf dem Lande Pflegerinnenbeschäftigt, welche neben dem Berufe einer Näherin, Stickerin oderWeberin die Krankenpflege ausüben, und zwar im Auftrage einer Ge-nossenschaft oder . eines confessionellen Vereins, welcher für ihre Aus-bildung gesorgt hat und auch ihre Arbeit bezahlt, in dessen Kasse aberauch alle Einnahmen fliessen. Aehnliche Einrichtungen finden sich inder sächsischen Südlausitz, wo allerdings die Pflegerinnen von derKrankenpflege so in Anspruch genommen sind, dass sie zu andererArbeit garnicht kommen. In Westfalen hat man sog. „ländliche Pflege-häuser" errichtet, in denen Sieche und Kranke Aufnahme finden, dievon Diakonissen, deren Thätigkeit sich aber zugleich auf die Gemeinde,zuweilen auch auf mehrere Ortschaften erstreckt, versorgt werden. InSüddeutschland, namentlich in Bayern hat man das System der „länd-lichen Krankenhäuser", welche je von einer Gemeinde oder von mehrerenGemeinden zusammen errichtet werden; auch im Königreich Sachsen