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ganges), Vertheilung, Entlassung etc. des Personals eingehend zu kümmern;die Sorge für die Ordnung dieser Verhaltnisse fällt dann mit in seinRessort — und nicht zum Schaden der Sache — denn-zweifellos ist einerfahrener Arzt eher in der Lage diese Maassnahmen in geeigneter Weisezu treffen als ein subalterner Verwaltungsbeamter, ein Büreau-Inspectoroder dergl. Es ist angesichts des leider noch so häufigen Personal wechseisin den Anstalten nur zu wünschen, dass die ärztlichen Gesichtspunkte beider Auswahl der sich für die Krankenwartung meldenden Personen,ebenso wie bei der Vertheilung der einzelnen Pflegepersoncn auf dieeinzelnen Abtheilungen der Anstalt nach Bedürfniss, individueller Eignung,Ausbildung zu hervorragender Geltung gelangen. Auch die Autorität desArztes wird dadurch wesentlich gefördert; die Beziehungen zwischen ihmund dem Pflegepersonal werden engere. Alle diese Factoren könnendazu beitragen, dem Arzte in der Krankenanstalt gewissermaassen denCharakter eines pater familias zu geben, dem sowohl die Hausdisciplin,als die väterliche Fürsorge für die Kranken wie die ihm unterstelltenärztlichen Hilfspersonen obliegt. Die letzteren werden dann eine Stellungin der Anstalt gewinnen, die man zutreffend als „vermittelndes Binde-glied'' zwischen Arzt und Kranken bezeichnen kann (G. Liebe). In manchenAnstalten sind die Krankenpflegepersonen (insbesondere die Schwestern)einer sog. Oberin oder Verwaltungsschwester unterstellt, welche entwederselbstständig den öconomischen Betrieb der betreffenden Anstalt regeltund zugleich die Oberaufsicht über die Pflegerinnen führt, oder daraufbeschränkt ist, den gesammten Krankenpflegedienst des Hauses zu über-wachen. Um gleichzeitig den Verwaltungsposten nnd den Oberpflegerin-posten zu versehen, muss die Betreffende jedenfalls eine sehr intelligente,gewandte und erfahrene Dame sein und in vorgerückterem Lebensalterstehen. Eine solche exponirte und verantwortungsvolle Stellung fordertein erhebliches Maass an Tact, Lebenserfahrung, Umsicht, Menschen-kenntniss und Dispositionstalent, und es dürfte nicht leicht sein; einegrössere Anzahl geeigneter Personen ausfindig zu machen, die derartigenStellungen in jeder Beziehung vollkommen gewachsen sind. Immerhinist die Thatsache zu registriren, dass es Anstalten giebt, die eine der-artige Einrichtung seit Jahren besitzen und gut dabei gefahren sind.Es sind dies besonders solche Krankenanstalten, welche entweder vonbestimmten Krankenpflege-Genossenschaften gegründet wurden odersolchen als Arbeitsfeld übergeben worden sind und gleichzeitig auch alsAusbildungsstätte für Krankenschwestern dienen. Für die Hauptmasseder grossen öffentlichen Krankenhäuser, welche zumeist mit Lohn-Pflege-personal arbeiten, ist das System indessen nicht durchführbar, insbe-sondere nicht für Anstalten, welche auch männliches Pflegepersonal be-schäftigen, weil sich erfahrungsgemäss Krankenpfleger besser einemArzte als einer weiblichen Person (Oberin) unterordnen. Wenn-wir auchanerkannt haben, dass in geeigneten Fällen sich für die Oberleitung dergesammten Krankenpflege die Hand einer Oberin als zweckmässig erweist,so dürfen wir doch nicht verschweigen, dass es auch an Erfahrungen
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