Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 235
ihm willkommen sein als ein bewusst als nothwendig erkanntes Mittelzur Erreichung der Anstaltszwecke, und er muss gern geleistet werdenauch auf Grund der dem Arzte darzubringenden Anhänglichkeit, Ach-tung und Hochschätzung. Aber auch der Arzt wird gut thun, seineStellung zum Pflegepersonal so einzurichten, dass er versteht, sich dieerwähnten Gefühle bei demselben wachzurufen und zu erhalten. Er haltezwar auf gute Disciplin und sehe darauf, dass seinen Wünschen Folgegegeben wird; er tadle, wo es notthut und merze unnachsichtlich dieungeeigneten Elemente aus dem Kreise der Pflegepersonen aus. Aber aufder anderen Seite sei er gerecht, bevorzuge niemanden in augenfälligerWeise, erkenne das Lobenswerthe an, richte statt des befehlenden Tones,der nur für den Nothfall aufgespart wird, freundliche Worte an diePflegepersonen, nehme Theil an ihren Interessen, sorge für ihr Wohl-befinden, schütze sie gegen unberechtigte Ansprüche und Angriffe seitensder Kranken und hege zu ihnen eine väterliche, fürsorgliche Gesinnung;dies ist der sicherste Weg sich ihre Liebe und ihren Gehorsam zu ver-schaffen, und seine Beschreitung wird auch den Anstaltsinteressen förder-lich sein. In neuerer Zeit wächst die Zahl der Anstalten, in welchender leitende Arzt auch gleichzeitig Leiter der Verwaltung ist; es willuns scheinen, dass hierin ein Fortschritt liegt, da es zweifellos nichtnur eine Vereinfachung, sondern auch eine harmonischere Gestaltung desAnstaltsbetriebes ermöglicht, wenn ein Oberhaupt an der Spitze desGanzen steht, in dessen Händen alle Fäden der Anstaltsfürsorge zu-sammenlaufen. Es kann doch nur von Vortheil für die Anstalt sein,wenn der leitende Arzt auch in den mehr ökonomischen Theil des Be-triebes eingeweiht ist und dann in der Lage ist die Bedürfnisse derKranken mit den Mitteln der Anstalt in einen wünschenswerthen Aus-gleich zu setzen. Freilich ist es bei den sehr grossen Krankenanstaltenmit 1000 und mehr Betten nicht möglich, dieses System, welchem wohlin der Zukunft eine immer grössere Ausbreitung beschieden sein dürfte,durchzuführen, weil hier die Arbeitslast sowohl hinsichtlich der Kranken-behandlung, als hinsichtlich des Verwaltungsbetriebes so gross wird, dasssie von einem Einzelnen nicht wohl geleistet werden kann. Für dieseFälle hat man entweder den Weg eingeschlagen, mehrere leitende Aerzteanzustellen und einem derselben zugleich die Leitung der Verwaltung imNebenamte zu übertragen, oder für die Leitung des Verwaltungsbetriebeseinen besonderen Arzt anzustellen, der aber alsdann der Kranken-behandlung, die durch mehrere dirigirende Aerzte (und deren Assistenten)besorgt wird, enthoben ist und seine ganze Kraft den einzelnen Zweigender Pflege und Versorgung des Hauses widmen kann. Auch für dieStellung des Pflegepersonals in den Anstalten ist es von grosser Bedeutung,wenn die Oberleitung des Verwaltungsbetriebes in ärztlichen Händenruht: denn damit gewinnt der betreffende Arzt zugleich einen viel weiter-gehenden Einfluss auf die Organisation und Regelung dieses wichtigenBetriebs- und Heil-Factors. Er wird dann von Amts wegen veranlasstsich um die Anstellung (Prüfung der Zeugnisse und des Vorbildungs-