234 P. Jacobsohn,
desinfection, die so grosse Wichtigkeit hat. besser gehandhabt werdenkann, wenn allein die Pflegepersonen für alle Verrichtungen in denKrankenräumen einzustehen haben. Indess, wie gesagt, es lässt siehauch die Ansicht nicht als ganz unbegründet zurückweisen, wonach dabingestrebt wird, eine gewisse Arbeitsentlastung der Pflegekräfte (mithin aucheine wohlthätige körperliche Schonung!) dadurch herbeiführen, dass mandie gröberen Hausarbeiten durch eine besondere Art Dienstpersonal(„Krankendiener und Krankendienerinnen") ausführen lässt. Vielleichthoffen die Vertreter dieses Systems Kräfte mit höherer Allgemeinbildungund aus besseren Kreisen eher für die personelle Krankenwartung ingrösserem Umfange gewinnen zu können, wenn sie die „Schrecken" derHausarbeit möglichst aus der Berufstätigkeit entfernen. Freilich scheintjene Begründung uns kaum ausreichend, welche ins Feld führt, gewisseArbeiten schickten sich nicht für „Damen"; denn wir meinen wohl mitRecht, dass „im Dienst" die „Dame" stets zu verschwinden habe undnur die Krankenpflegerin übrig bleiben solle, der eigentlich der Satz,dass Arbeit nicht schändet, geläufig sein müsste. Ferner ist zu be-denken, dass man durch Trennung der „Hausarbeit" von der Kranken-pflegethätigkeit zwei unter sich subordinirte Gruppen von Hilfspersonenschafft und nicht nur den Anstaltsbetrieb an sich complicirter (auchkostspieliger) gestaltet, sondern auch neue Gelegenheiten zu Conflictenund Reibungen, dabei eine Erschwerung der Oontrolle darbietet. UnsererAnschauung nach dürfte das System ohne Kranken-Dienstpersonal imAllgemeinen den Vorzug verdienen. Jedenfalls sollte man aber sich da-vor hüten, in einem derartigen Dienstpersonal ein „Zwitterding" zuschaffen, von dem man schliesslich nicht weiss, ob man Krankenpflege-personen oder Dienstboten schlechthin vor sich hat, und man wird gutthun, die thatsächliche Stellung dieser Personen gleich im Namen ein-heitlich festzulegen. Nicht unerwähnt bleibe schliesslich ein von Zimmermit Recht hervorgehobener und auf Erfahrungen beruhender Grund fürdie ausschliessliche Verwendung geschulter Pflegepersonen in den Kranken-räumen: er konnte beobachten, dass gerade die Hausarbeit sich als einegesundheitlich erfrischende und belebende Abwechselung im Kranken-dienste erwies, welche den Pflegerinnen Gelegenheit bot, „sich körper-lich auszuarbeiten".
Was die dienstliche Stellung der Pflegepersonen in den Kranken-anstalten anlangt, so scheint es am zweckmässigsten zu sein, wenn die-selben den Anstaltsärzten direct subordinirt werden; es entspricht diesesVerhältniss am meisten ihrer therapeutischen Stellung als „ärztliche Ge-hilfen". Sie sind dem dirigirenden Arzte der betreffenden Anstalt wieden Stations-Aerzten unbedingten Gehorsam schuldig, und ihr Hauptstrebenmuss dahin zielen, den von ihnen ausgehenden Anordnungen in treuesterund pünktlichster Weise nachzukommen, das von ihnen verfolgteHeilungsziel,soweit es in ihren Kräften und in ihrem Bereiche steht, zu unterstützenund sich ihre Anerkennung zu verdienen. Dieser Gehorsam muss demPflegepersonal aber nicht als ein Zwang erscheinen, sondern er muss