Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
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233
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Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 233

zu übertragen und den Krankenpflegepersonen derartige Arbeiten zu er-sparen. Beide Arten des Verfahrens haben ihre Vertheidiger gefunden.Auf der einen Seite wurde angeführt, es sei wünschenswerth, die ohne-hin schon mit wichtigen Pflichten und verantwortungsvoller Thätigkeitgenugsam beschwerten Pflegepersonen möglichst von der Hausarbeit zuentlasten; sie würden dann sich mit um so grösserer Kraft und Hin-gebung der sorgenden Obhut für die Kranken widmen können und sieseien dann nicht gezwungen, Arbeiten zu verrichten, für deren Ausfüh-rung billigere und ungebildetere Kräfte ausreichen könnten, und derenVollziehung geeignet sei, besonders in den öffentlichen Krankenanstaltenmit ihrer den ärmeren Volksschichten entstammenden Besetzung dasAnsehen der Pflegepersonen in den Augen der Kranken herabzumindern.Auf der anderen Seite wurde geltend gemacht, dass derartige Arbeitendoch recht eigentlich mit zur Krankenpflege im wahrsten Sinne desWortes insofern gehören, als gerade die Reinhaltung der Kranken undihrer Umgebung eines der wichtigsten Erfordernisse geordneter Kranken-fürsorge bilden soll; daher sei die gröbere Arbeit in den Krankenzimmernund Krankensälen der Hospitäler zweifellos durch die Krankenpflege-personen zu leisten. Es seien die erwähnten Thätigkeiten auch keines-wegs als entwürdigende aufzufassen; denn gerade der Krankenpflege-beruf geniesse deshalb eine höhere gesellschaftliche Schätzung, weil ermit so sehr vielen Pflichten verknüpft sei, die eine besondere Entsagungverlangten. Gegen die Meinung, dass in erster Linie die Genossen-schaftsschwestern, unter denen nicht selten {'eingebildeteDamen" zufinden seien, von der gröberen Hausarbeit befreit werden sollten, wurdegeltend gemacht, dass eine Schwester eigentlich nicht ihren Schwestern-beruf im richtigen Sinne erfasst habe, wenn sie sich davor scheue, auchdie unerfreulicheren Arbeiten des Berufes zu vollziehen und noch zuihrer eigenen Bedienung besonderer Dienstboten bedürfe. Im Allge-meinen war der Eindruck zu gewinnen, dass die Schwestern geistlicherProvenienz sich eher geneigt zeigten, alle Arbeiten der Krankenpflege-thätigkeit unterschiedslos zu verrichten, inclusive der Hausarbeit, alsdie- weltlichen Schwestern, die eine Abgrenzung der Thätigkeit alswünschenswerth hinstellen. Zweifellos verräth derjenige Standpunkt einesehr ideale Berufsauffassung, von dem aus jede Thätigkeit im Kranken-dienste gern übernommen und gleichsam als durch das Bewusstsein, denElenden und Geprüften zu nützen, geheiligt und gehoben betrachtet wird,und auch vom ärztlichen Gesichtspunkte lassen sich Gründe vorführen,die dafür sprechen, die gesammte Bedienung der Kranken auf den Anstalts-abtheilungen allein in die Hand geschulter Pflegepersonen zu legen undaushelfende Dienstboten nicht in die Krankenräume zu bringen; gehörendoch nach der heutigen therapeutischen Anschauung eigentlich mit Not-wendigkeit an ein jedes Krankenbett nur 3 Personen: erstens der dieGesaramtbehandlung leitende und den Heilplan entwerfende Arzt, zweitensder den Arzt unterstützende Gehilfe, Krankenpfleger oder Pflegerin, unddrittens, der Kranke selber. Es ist kaum eine Frage, dass die Zimmer-