Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
232
Einzelbild herunterladen
 

2.'52 l J . Jacobs oh n,

fahrungsthatsache, dass männliche Flieger sich wohl bereit finden sichihrem natürlichen Vorgesetzten, dem leitenden oder assistirenden Arzte,also einer männlichen Autorität unterzuordnen, nicht aber in gleicherWeise einer Krankenschwester, nicht einmal einer Oberin, deren Stellungin den Anstalten von ihnen nicht selten alszu selbstständiges Frauen-regiment" gekennzeichnet wird. Als wenig zweckmässig müssen wirüberhaupt heutzutage die zweifellos etwas veraltete BezeichnungWärterund Wärterin" betrachten, welche die Berufstätigkeit, wie sie jetzt vomärztlich-therapeutischen Standpunkte aufgefasst werden will, weit wenigergut charakterisirt, als die BezeichnungPfleger und Pflegerin", in dermehr ein humaner, an ein sorgsames, behutsames Bedienen und Hegendes Kranken erinnernder Beiklang liegt, während der AusdruckWärter"unwillkürlich die Gestalt eines Thierbändigers oder eines Gefangenen-wärters vx>r das geistige Auge führt. Ferner ist diese letztere Be-zeichnung so lange Zeit hindurch bewusst mit einer etwas sum-marischen Geringschätzung, die ihren Ausgangspunkt in zurückliegen-den Zeiten, in denen die Lohnpersonen sich noch ausschliesslich aussehr niedrigstehenden ßevölkerungselementen recrutirten und durchihre Geldgier und Rohheit berüchtigt waren, verknüpft worden, dasssie schon aus diesem Grunde für gutgeschulte, tüchtige, selbständigePflegepersonen nicht mehr gebraucht werden sollte (semper aliquid haeret!).Und schliesslich ist mit dem Worte insofern Missbrauch getrieben worden,als es bald zur Bezeichnung von wirklichen Krankenpflegern, bald zurBezeichnung von unwissenden, ungelernten Lohnknechten und Dienst-boten verwendet wurde, so dass man thatsächlich jetzt sich keinen ganzgut definirten Begriff darunter vorstellen kann. Aus diesen Gründenhabe ich vorgeschlagen, die erwähnte Bezeichnung gänzlich für denKrankendienst fallen zu lassen und sie stets durchPfleger, Pflegerin"zu ersetzen; inzwischen hatte ich die Freude constatiren zu können, dassdieser Vorschlag sowohl in den Kreisen der Aerzte als der Pflegepersonenvielfach als zweckmässig anerkannt und beherzigt worden ist.

Die Besprechung dieses Punktes, dessen Bedeutung vielleicht ge-ringfügiger erscheinen könnte, als sie es thatsächlich ist, führt zu. derBehandlung des für die Regelung der personellen Kranken Wartung undihrer Aufgaben ausserordentlich wichtigen Themas:Krankenpflege undHausarbeit", das eine ganz besondere Bedeutung für den Anstaltsbetriebbeansprucht und in letzter Zeit verschiedentlich einer Discussion unter-zogen worden ist. Es handelt sich darum festzustellen, ob die sog.gröbere Hausarbeit, wie sie natürlich in grösseren Anstalten in viel aus-gedehnterem Maasse zu bewältigen ist als in der Privatpflege, und welchevornehmlich im täglichen Reinigen der Krankenräume, im Fensterputzen.Dielen- resp. Fussboden-Scheuern etc. besteht, in das Thätigkeitsgebietder Krankenpflegepersonen gehörig zu erachten und von diesen zu voll-ziehen ist, oder ob es zweckmässiger ist, derartige Arbeiten als des Kranken-pflegeberufesunwürdig" einem niederen, ungebildeten Dienstpersonal (aufFrauen-Abtheilungen Dienstmädchen, auf Männer- AbtheilungenHausdienern)

6