Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
229
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Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 229

Krankenbette wirkenden Personen; in ganz besonderem Maasse gilt Diesaber für die Krankenpflege in Anstalten, deren Betrieb einen in sichgeordneten, einem grossen Gesammtziel dienenden Organismus dar-stellt. Der Arzt, als derfachwissenschaftliche und fachtechnische"Leiter des Ganzen kann seine Aufgabe nur dann in zufriedenstellenderund wünschenswerther Weise erfüllen, wenn er darauf vertrauen kann,dass alle Factoren des Anstaltsbetriebes in geeigneter und zukömm-licher Art sich bethätigen, und er überzeugt sein darf, dass derGeist einer festen und wohlthätigen Disciplin jedem einzelnen Mitgliededer ßetriebsgemeinschaft innewohnt. Von der grössten Wichtigkeit istes, dass diese Disciplin in dem dienstlichen Verhältniss zwischen An-staltsärzten und Krankenpflegepersonen zum deutlichen Ausdruck gelangt.Und wenn gesagt wird, dass die Aerzte die natürlichen Vorgesetztender Krankenpflegepersonen, diese die natürlichen Untergebenen der Aerztesind, so ist damit gemeint, dass ärztlicherseits unbedingt im Interesseder Krankenbehandlung gefordert werden muss, dass die Pflegepersonenden Aerzten einen unerschütterlichen Gehorsam schulden in Bezug aufAlles, was mit dem Krankendienste in Verbindung steht. Da nun abergerade im Anstaltsbetriebe alle Beziehungen zwischen den ihm ange-hörenden Personen aufs Genaueste dienstlich geregelt zu werden pflegen,so gilt für die Anstaltspflege von diesem Grundsatz kaum eine Aus-nahme. Nach diesem sehr prominenten Gesichtspunkt ist daher mit inerster. Linie das Personal zu betrachten, welches von den verschiedenenSeiten her den Aerzten zur rflegethätigkeiL zur Verfügung gestellt wird.Von vielen Aerzten ist der Wunsch geäussert worden, wie bereits er-wähnt, eingebildeteres" Pflegepersonal heranzuziehen, in der Hoffnungauf der Grundlage besserer familiärer Jugenderziehung und eines durchumfänglichere Schulkenntnisse erweiterten geistigen Horizontes bezw. ge-läuterten Denk- und Urteilsvermögens ein Pflegepersonal zu gewinnen,dass mehr Verständniss für seine Berufsaufgaben besitzt und sie nichteinseitig unter dem Gesichtspunkt des geschäftsmässigen Gelderwerbesbetrachtet, auch eher in der Lage ist sich in die Wünsche, Bedürfnisseund den psychischen Zustand der Kranken hinein zu versetzen. Manhat mancherseits geglaubt dieses Ziel durch ausgedehntere Verwendungdes weiblichen Gen'ossenschaftspersonals (Schwestern) erreichen zu können,weil sich in diesem Kreise eine nicht unerhebliche Zahl von Personenbefinden, die über eine feinere häusliche Erziehung und eine umfassendereAllgemeinbildung verfügen, und nicht selten hat sich diese Erwartungbestätigt gefunden. Aber das von Seiten der Genossenschaften ausge-bildete Pflegepersonal ist bei Weitem nicht zahlreich genug, um die Be-dürfnisse der allgemeinen und der Special-Hospitäler, die sich gerade inder Gegenwart so schnell vermehren, zu decken. Schon aus diesemGrunde kann also das Lohnpflegepersonal durch das Genossenschafts-personal nicht völlig ersetzt und verdrängt werden, sondern man wirdimmer auch in Zukunft mit beiden Kategorieen von Pflegepersonen zurechnen haben. Hinzukommt, dass die Krankenpflege-Genossenschaften