Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
228
Einzelbild herunterladen
 

228 P. Jaootsohn,

derselbe dochvollkommengenügen,um dieüeberzeugung zu festigen, dass dieKrankenhauspflege mit ihren überaus zahlreichen An forderungenund Pflichtenin zufriedenstellender Weise nur von ausreichend lange geschulten und sichihrem Berufe mit ganzer Kraft hingebenden Persönlichkeiten geleistet-werden kann. Ehe wir uns aber von der Betrachtung der personellenKrankenwartung in den Krankenanstalten entfernen, haben wir nocheinigen nicht unwesentlichen Punkten, die in letzter Zeit häufiger zum.Gegenstande der Erörterung gemacht wurden und mit der Anstaltskranken-pflege in Zusammenhang stehen, unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Zunächst bedarf die Frage hier einer Erläuterung, ob es zweck-mässiger sei in den Anstalten ein Krankenpflegepersonal zu verwenden,das einer der verschiedenen Schwestern-Vereinigungen entstammt, wiesie durch die katholischen Orden und Congregationen, durch die Dia-konissen-Anstalten, die Roth-Kreuz-Verbände, die Schwestern des evang.Diakonie-Vereins, die jüdischen Schwesternvereine etc. dargestellt werden,oder hingegen direct bezahltes Pflegepersonal anzustellen. Diese Frage istbereits weiter oben berührt worden, doch erscheint es immerhin angebracht, hiernoch Einiges über den Gegenstand anzuführen. Eine definitive principielleEntscheidung in diesem Punkte abzugeben, dürfte ausserordentlich schwierigsein und dabei niemals auf alle Fälle passen. Die Ansichten der Aerztesind in dieser Sache sehr auseinandergehend, indem die Einen für dieAnstaltspflege dem Lohnpersonal, die anderen dem Genossenschafts-personal und zwar dem weiblichen den Vorzug geben. Ich habe bereitsan anderem Orte das Thema besprochen und die Ansicht geäussert,dass man wohl mit beiden Arten von Krankenpflegepersonal gute Erfolgeerzielen könne, wenn nur die ersteHauptbedingung erfüllt sei, dassdiePflege-personen längere Zeit hindurch ordnungsmässig geschult werden und Gelegen-heit erhalten tüchtige Kenntnisse in ihrem Fache zu erwerben. Dass die Mei-nungen unter den Aerzten noch so erheblich auseinandergehen, liegt zumTheilwohl auch daran, dass Viele dasjenige Personal für die Krankenwartung be-vorzugen, mit welchem sie längere Zeit gearbeitet haben, und auch fürdiejenige Vereinigung am meisten eintreten, zu 'der sie irgendwelchebesonderen Beziehungen haben. Zweifellos giebt es sowohl unter denLohn-Pflegepersonen als auch unter den Genossenschafts-Pflegepersonentüchtigere und. weniger tüchtige Kräfte. Die Eignung zur Kranken-pflegethätigkeit hängt zu sehr vom Individuum, von seinen persönlichenEigenschaften ab, als dass man ein schablonenmässiges Urtheil leichter-dings abgeben könnte. Es ist sicher für den Standpunkt des Arztes.der ja diesen Auseinandersetzungen als maassgebend zu Grunde gelegtsein soll, das Wichtigste, dass die Hilfspersonen, die ihm in der Kranken-behandlung unterstützend zur Hand gehen sollen, in ihrer beruflichenThätigkeit wohlerfahren sind, sich in dienstlicher Beziehung gut'unterzu-ordnen verstehen und ihm in der Ausführung seiner Intentionen zuverlässigerscheinen. Nächst einer hinreichenden sachlichen Schulung, liegt derSchwerpunkt für die Brauchbarkeit der -Krankenwartung'.zweifellos in derrichtigen Auffassung und Erkenntriiss der.Stellung.'' zu den übrigen am