Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
330
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v. KNEBEL 33°

Sie ist aber noch besonders bemerkenswert durch den Umstand, da»der dritte Band bei der preußischen Zensurbehörde stärksten Anstoßerregte und verboten wurde, und daß außerdem von Weimar ausschon bei der Redaktion dieser für das großherzogliche Haus be-deutsamen Papiere eine höfische Zensur ausgeübt wurde, die ziem-lich weit gegangen zu sein scheint. Bei einem Werk, das der An-regung eines preußischen Ministers entstammte und unter seinerProtektion und — wenn auch fast unsichtbaren —■ Beteiligung her-ausgebracht wurde, war beides, das preußische Verbot und dieweimarische Zensur, um so verwunderlicher. Des einen Heraus-gebers Name spielte dabei keine Rolle; Theodor Mundt, von desseneigenen Zensurerlebnissen in dem ihm gewidmeten Abschnitt aus-führlicher gesprochen wird, gehörte zwar zu den Schriftstellern des„Jungen Deutschlands", die eben zu jener Zeit von allen Behördenin Acht und Bann getan, deren Schriften in Gegenwart und Zu-kunft gerade von Preußen durch eine gesetzwidrige Zensurmaßrege'verboten worden waren und deren Namen in keinerlei Zusammen-hang mehr vor der preußischen Öffentlichkeit genannt werden sollten-Die den Behörden bekannte Protektion des Kultusministers v. Alten-stein hätte hier eine Ausnahme von der allgemeinen Regel durch-gesetzt, der dritte Band des Knebeischen Nachlasses schien sogardazu bestimmt, durch eine von Mundt verfaßte, vom Minister ge-nehmigte, nun aber vom Verleger abgelehnte Vorrede eine program-matische Bedeutung für die zeitgenössische Literatur erhalten zusollen; aber der Inhalt der Knebeischen Papiere selbst war es, derden dritten Band nach dem Urteil des preußischen Oberzensur-kollegiums strafbar machte. Die merkwürdige Geschichte der Her-ausgabe dieses Nachlasses aus dem Zeitalter der Klassiker zeigtsehr drastisch, was alles nach 1830 einem wahrlich nicht staatsge-fährlichen Buche und seinem Autor oder Herausgeber durch die Be-schränktheit und krankhafte Unduldsamkeit der Behörden und diedadurch gesteigerte Ängstlichkeit seines Verlegers widerfahrenkonnte.

Zum Begräbnis Knebels war Minister v. Altenstein in Jena ge-wesen. Wenige Wochen später (14. März) konnte der geschäftigeKanzler v. Müller in Weimar dem Geheimen Legationsrat Varn-hagen von Ense in Berlin, der gewissermaßen als freiwilliger Ver-bindungsoffizier zwischen den amtlichen Stellen und der Literaturgalt, die Mitteilung machen: „Minister v. Altenstein hat den schönenVorsatz geäußert, ihm [Knebel] ein würdiges biograph. Denkmalzu stiften, u. zwar durch Ihre Mitwirkung. Erwünschteres könntenicht geschehen. Lehnen Sie doch ja solches Ansinnen nicht ab. AlleSubsidien sollen Ihnen offen stehen und Knebels Andenken könntegewiß nicht von geweihterer Feder gefeyert werden."