Fürsorge auf dem Gebiete 'der Krankenwartung. 223
wobei sich die Pflegepersonen naturgemäss ebenfalls aufs Genaueste andie ärztlichen Vorschriften zu halten haben; wenn auch bei der A'ornahmedieser zu bestimmten therapeutischen Zwecken angeordneten Procedurenjedes selbstständige Handeln für die Krankenwartung ausgeschlossen ist,so erfordert doch die kunstgerechte und zweckentsprechende Vollführungaller dieser Maassnahmen nach vielen Richtungen hin Uebung, practischeErfahrung und überdies die genaue Kenntniss aller hierfür nöthigentechnischen Hilfsmittel des Krankencomforts.
Auch hinsichtlich der Krankenernährung kommt der personellenKrankenwartung eine wichtige, die ärztlich-therapeutischen Zwecke unter-stützende Aufgabe zu; auch in dieser Hinsicht kann sie durch pünkt-liche, auf die Bequemlichkeit und Behaglichkeit des Kranken Rücksichtnehmende Darreichung der Speisen und Getränke, durch schonende,vorsichtige und sorgsame Zuführung derselben, durch eine gefällige undappetitfördernde Anrichtung des Essens, sowie freundlichen Zuspruchund Beseitigung störender Einflüsse aus der Umgebung viel beitragen,um dem Kranken die Nahrungsaufnahme leichter und angenehmer zumachen. Ebenso wird nicht selten in den Krankenanstalten die Zu-bereitung einer Anzahl schnell herzurichtender, einfacherer Kranken-speisen in die Hände der Pflegepersonen gelegt, wenn naturgemäss auchim Allgemeinen die Herstellung der Krankengerichte in grösseren An-stalten durch ein eigenes Küchenpersonal, allerdings häufig unter An-leitung und Oberaufsicht erfahrener Pflegerinnen, besorgt wird. Auchauf dem Gebiete der Krankenernährung sind die Krankenpflegepersonenimmerhin nur mehr die Ausführenden als die Anordnenden, ähnlich wiebei der Arzneidarreichung; hier ist ebenfalls der behandelnde Arzt derOberfeldherr, der nach wissenschaftlichen Erwägungen gemäss den indi-viduellen Erfordernissen bei den einzelnen Kranken die Ernährungs-therapie regelt. Den Krankenpflegepersonen erwächst vielmehr in ersterLinie die Aufgabe sich um das „Wie", weniger um das „Was" in derErnährung der Kranken, die ihrer Obhut anvertraut sind, zu kümmern.In den grösseren Krankenanstalten kann sicherlich im Essen nicht eineso grosse Abwechselung geboten werden, wie sie in der Privatpflegesich der Begüterte beschaffen kann; aber doch ist man neuerdings all-gemein bestrebt im Rahmen des Möglichen bezw. der zur Verfügungstehenden materiellen Mittel den Kranken auch in den Hospitälern einewohlschmeckende, abwechslungsreiche, appetitlich und sauber servirteNahrung zukommen zu lassen. Auch durch den eigenartigen Krankheits-zustand des Einzelnen sind ja der Mannigfaltigkeit der Speisen imKrankenhause ziemlich enge Grenzen gezogen. Der Umstand, dass ineiner grösseren Anstalt stets zahlreiche Kranke gleichzeitig in geeigneterWeise zu beköstigen sind, und dass unter diesen zahlreichen Krankeneinerseits eine grössere Anzahl Leichtkranker, deren Magendarmcanal keinebesondere Rücksicht beansprucht, sich befinden, während andererseitswiederum eine Anzahl von Kranken nur leichter verdauliche Speisen ge-messen und. schliesslich die Schwerkranken, besonders die Fiebernden