Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
220
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220 P. Jacobsohn,

beschränken, die ihm eine hinreichende persönliche Untersuchung undBeobachtung der Kranken gestatten, im Uebrigen aber muss er sichvertrauensvoll auf die Thätigkeit und Tüchtigkeit des den Kranken be-ständig umgebenden Pflegepersonals verlassen, diesem die fachgemässeAusführung seiner Anordnungen, die Summe der zur Krankenpflege ge-hörigen kleinen Hilfen und Handreichungen, die Beobachtung und Ueber-waebung der Kranken in der zwischen seinen Besuchen liegenden Zeitübertragend. Die ausserordentlich wichtigen Aufgaben, die in dieserWeise der personellen Krankenwartung zufallen, bedürfen zu ihrer be-friedigenden Lösung naturgemäss nicht nur genügend zahlreicher, sondernauch ihren körperlichen, geistigen und charakterlichen Qualitäten nachausreichender Persönlichkeiten, welche sich der Wartung der Krankenunterziehen. Es ist wohl ausser Frage, dass die Hospitalpflege im All-gemeinen eine schwierigere Aufgabe für die Krankenwartung darstelltals die Privatpflege in der Behausung des Einzelnen, weil die verwickeltenBetriebsverhältnisse des Krankenhauses und insbesondere die Thatsache,dass hier stets mehrere Kranke zugleich der Obhut des einzelnen Pflegersanheimgegeben sind, die Anforderungen mannigfaltiger und complicirtergestalten. Aber andererseits ist das Krankenhaus so recht die eigent-liche Schule und Lehrstätte für das Gesammtgebiet der Krankenpflegemit Einschluss ihrer schwersten Formen, es bildet die geegnetstealmamater" für den Krankenpflegeberuf und gerade die Fülle der sich hierbietenden Aufgaben und die Vielseitigkeit der zu bewältigenden Pflege-maassnahmen hat die Erkenntniss herbeigeführt, dass eine längerdauerndevorgängige Krankenhausthätigkeit erst diejenige Reife und Erfahrung inder Krankenwartung zeitigen kann, welche die fertiggeschulten Pflege-personen auszeichnen soll. Ein jedes Krankenhaus bedarf dementsprechendzunächst eines festen Stabes vollgeschulter, erfahrener, älterer Berufs-pfleger und Berufspflegerinnen, in deren Hände die mehr selbststähdigenund die verantwortlichsten Posten gelegt werden. Diese Posten werdengewöhnlich durch die sogenannten Oberpfleger- bezw. Oberpflegerinnen-Stellen gebildet, wie sie fast auf allen Krankenhausstationen eingerichtetwerden. Nächst dem Arzte lastet auf den Vertretern dieser Stellungen diegrösste Verantwortung für eine gute, sachgemässe und kunstgerechte Pflegeder Kranken; für sie wählt man daher besonders zuverlässige, erprobte,seit einer Reihe^ von Jahren im Krankendienste stehende Personen aus.Diesem Ober-Pflegepersonal wird dann ebenso zur Unterstützung als zurpractischen.Heranbildung in den Hilfeleistungenvon der Pike an" dasUnter- oder Hilfs-Pflegepersonal" beigegeben, welches aus jüngeren,noch im Lernstadium befindlichen Kräften besteht. Die grösseren Kranken-häuser verfolgen neuerdings fast ohne Ausnahme die Gewohnheit sichgeeignetes Pflegepersonal allmählich in grösserer Anzahl selbst heranzu-bilden, und dies geschieht vornehmlich in der eben angedeuteten Weise,dass die neu eintretenden Pflegepersonen zunächst als Hilfs- und Aus-hilfspfleger verwendet werden; es werden ihnen zunächst nur leichterepractische Aufgaben zugemuthet. Sie übernehmen vorerst einzelne dienst-