Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
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217
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Pursorge auf dem Gebiete der Kvankenwartung. 217

man in diesem Punkte sicher gehen, so empfiehlt es sich in der That,den ständigen Nachtdienst nicht über den Zeitraum von vier Wochenbei derselben Person auszudehnen. Dafür spricht auch der Umstand,dass nach Ablauf von vier Wochen die Mehrzahl der Schwerkrankendes betreffenden Krankensaales sich in einem solchen Zustande befindendürften, dass sie den nothwendig werdenden Wechsel der Pflegepersonbesser ertragen. Freilich muss auch bei solcher reducirten ständigenNachtpflege geeignete Fürsorge getroffen werden, um das Personal zuschonen und gesund und frisch zu erhalten. Es ist nöthig, dass denNachtwachen am Tage genügende Zeit zum Schlafen in verschliessbaren,ruhigen, nicht im Krankenhausinnern belegenen, hinreichend grossenRäumlichkeiten gegeben wird, dass ihre Ernährung in geeigneter Weisegeregelt wird und sie zu körperlichen Hebungen in frischer Luft, zukühlen und erquickenden Bädern und Abwaschungen angehalten werden.Empfehlenswerth dürften die folgenden, aus langjähriger Berufserfahrunggeschöpften Rathschläge sein: ,,Wenn die Pflegeperson von der Stationgekommen ist, sich Gesicht und Hände mit frischem Wasser gebadet,sich zum Frühstückstisch gesetzt und ein ausreichendes Mahl genommen,sollte sie nicht gleich zu Bette gehen, sondern sich erst eine Stunde infrischer Luft aufhalten; danach ein kaltes oder warmes Bad nehmen,je nachdem Gewohnheit oder constitutionelle Rücksichten es erfordern.Wenn sie um 9 Uhr 30 Min. Vormittags ihr Bett aufsucht und bisAbends 5 Uhr 30 Min. oder 6 Uhr durchschläft, so ist dies das Aus-reichende. Es ist dringend anzurathen, sich nicht zu Mahlzeiten weckenzu lassen, wir nehmen ja auch in der Nacht, während wir schlafen, keinEssen zu uns, sondern man nehme Mitternacht stets sein volles, warmesMittagsessen ein. Die erste ausreichende warme Mahlzeit sollte um6 Uhr Abends eingenommen werden, wobei ein völliges und fertigesAngekleidetsein erwartet wird." Diese Forderungen haben zweifelsohneihre Berechtigung; auch hier sehen wir, wie eine sachgemässe Fürsorgefür die Bedürfnisse des Pflegepersonals eine wichtige Grundlage für dieQualität seiner Leistungsfähigkeit darstellt. Aber erfüllt sind dieseWünsche bisher in vollem Umfange erst in wenigen Hospitälern. Nichtselten wird noch eine warme Hauptmahlzeit während der Nachtwacheals überflüssiger Luxus betrachtet, und die den Pflegepersonen zuge-theilten Schlafräume lassen vielorts noch sehr zu wünschen übrig; nichtselten befinden sie sich von der nicht ernsthaft discutablen Einrich-tung mancher älterer Anstalten, wo die Pflegerin im Krankenraume selbsthinter einem Bettschirm schläft, ganz zu schweigen in unmittelbarerNähe der Krankensäle und nicht genügend dem Getriebe der Anstaltentrückt. In den neueren Krankenhäusern werden indess, es ist diesein entschiedener Fortschritt, die Schlafräume für das Pflegepersonal inein eigenes Gebäude verlegt. Erwähnt sei, dass die Kleidung der Nacht-pflegepersonen von der am Tage üblichen Diensttracht nicht abweichendarf. Unstatthaft erscheint es, wenn die Hausvorschriften den Nacht-wachen eine zu weit gehende Ausdehnung des nächtlichen Dienstes in