Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
216
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J] (i E*. Jacob söhn,

man überträgt den Nachtdienst in den Krankensälen, in denen ca. 10bis 12 Schwerkranke untergebracht sind, überhaupt nicht einer einzigenPilegeperson, sondern stellt hierfür immer gleichzeitig 2 personelle Kräfteein, welche gemeinsam den Nachtdienst versehen und so in der Lagesind, sich gegenseitig in wünschenswerther Weise zu ergänzen und zuunterstützen, oder man verwendet zwar eine ständige Nachtwache, giebtderselben aber je nach Bedürfniss für besonders schwere Fälle eine oderzwei Hilfskräfte alsExtrawachen", die sich dann vorwiegend um diebesonders Schwerkranken bemühen, zur Seite.- Auf diese Weise wirdauch am besten die Schwierigkeit beseitigt, welche bei nur einer Wacb-person entsteht, wenn es nöthig wird, den entfernter stationirten Arztherbeizurufen, ohne den Krankonsaal für kurze Zeit unüberwacht zulassen. Dass als verantwortliche Nachtwachen stets nur erfahrene undgut geschulte Pllegepersonen verwendet werden sollten, bedarf eigentlichkaum noch der Hervorhebung. Die mancherorts anzutreffende aushilfs-weise Benutzung dem Anstaltsorganismus fernstehender Personen, dienebenbei am Tage noch einen anderen Beruf haben, ist eine wenigzweckmässige Einrichtung, die durch Besseres ersetzt werden sollte; esist nothwendig, dass die Nachtwachen aus dem der betreffenden Anstaltzur Verfügung stehenden Pflegepersonalkörper ausgewählt und ständigfür diese Art der Krankenwartung designirt werden. In manchen Kranken-häusern ist der Nachtdienst in der Weise geregelt, dass alle zwei Nächtedie betreffenden Pflegepersonen von anderen abgelöst werden; das hatindess den erheblichen Uebelstand, dass die einzelnen Pfleger oder Pflege-rinnen die Kranken und ihre individuellen Pflegeerfordernisse nicht genaukennen lernen und auch der Arzt gezwungen ist, immer von Neuem zuinstruiren, ohne dabei in Folge des starken Wechsels die Gewähr einergleichmässigen Pflege zu haben. Anderorts sind dauernde Nachtpflegerund Nachtpflegerinnen angestellt (besonders in England ist dies Systemsehr verbreitet), welche während eines längeren Zeitraumes, der sichüber eine Anzahl Wochen, ja Monate erstreckt, Nacht für Nacht denWachedienst auf einer bestimmten Station versehen. Zweifellos hat einsolches Arrangement grosse Vortheile, nicht nur für den Kranken, son-dern auch für den Arzt und die Hospital-Verwaltung; der Dienst ist inregelmässige Bahnen gelenkt und die Pflege ist eine gleichbleibende. Es sindallerdings Stimmen laut geworden, welche, wohl mit Recht, dafür eingetretensind, die für den ständigen Nachtwachdienst designirten Pflegepersonen nichtlänger als etwa einen Monat hintereinander in dieser Art zu bethätigen,da die veränderte Lebensweise bei langdauernder beständiger Nachtpflegeauf den Gesundheitszustand der Pflegenden schädigend einwirken kann(vgl. M. Seiffert, Nachtwachen im Hospital und in der Privatpflege.Deutsche Krankenpflege-Zeitung. 1898. pag. 265). Andererseits habenPflegepersonen häufig Monate lang hintereinander sich der Nachtpflegegewidmet, ohne dass sich irgend ein gesundheitlicher Nachtheil für siehätte constatiren lassen; es kann nicht zweifelhaft sein, dass die indivi-duelle Körperconstitution hierbei eine beachtenswerthe Rolle spielt. Will