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eine grössere Anzahl von Kranken gleichzeitig und dauernd neben ein-ander zu verpflegen sind, während es sich ja im Privathause gewöhnlichnur um einen einzelnen Kranken und um eine nur zeitweise, meistkürzere persönliche Hilfeleistung handelt, ferner das Moment, dass dasKrankenhaus von vornherein auf die Erfordernisse der Krankenpflege so-wohl hinsichtlich der personellen als der materiellen Pflegemittel zu-geschnitten ist, während in den Einzelfamilien die benöthigten Hilfs-mittel und Hilfskräfte für die Krankenpflege erst beim Beginne derErkrankung eines Familienmitgliedes beschafft werden müssen, weist aufdie erheblichen Abweichungen der beiderseitigen Verhältnisse hin. Esist schwer zu sagen, ob die Menge der Anforderungen, welche vomtherapeutischen Standpunkte aus an die personelle Krankenwartung inden Krankenhäusern gestellt werden muss, eine grössere und mannig-faltigere ist als diejenige, welche für die private Fürsorge in Fragekommt. Hier wie dort sind eine Anzahl wichtiger Aufgaben zu lösen,die sich auf die personelle Krankenpflege beziehen, und deren umsichtigeund zweckentsprechende Behandlung und Erwägung wesentlich dazubeitragen muss, das Wohlbefinden und die Genesung der Kranken zuunterstützen.
Zunächst handelt es sich darum, für die kranken Insassen derHospitäler ein hinreichend zahlreiches und den ärztlichen Anforderungenentsprechendes Pflegepersonal zur Verfügung zu haben. Insbesonderedas numerische Verhältniss der Pflegepersonen zu den Kranken ist einausserordentlich wichtiger Punkt, dessen befriedigende Regelung aller-dings gegenwärtig noch auf grosse Schwierigkeiten stösst und daher anvielen Orten noch aussteht. Denn in gleicher AVeise wie in der privatenKrankenpflege macht sich noch immer auch in der Hospitalkrankenpflegcein oft beklagter und sehr fühlbarer Mangel an verwendbaren Pflege-personen überhaupt geltend, der auch in der Gegenwart noch vielfacheinerseits dazu nöthigt, Personen in den Hospitalpflegedienst einzustellen,welche, sowohl was ihre fachliche Vorbildung als ihre ethische undintellectuelle Qualification anlangt, nicht als ganz einwandfrei angesehenwerden können, andererseits die Veranlassung dazu bildet, dass nicht inallen Krankenanstalten eine so grosse Anzahl von Krankenpflegepersonenauf den einzelnen Krankenabtheilungen für die Kranken bereitgestelltwerden, als es die Zahl der in den betreffenden Krankenräumen unter-gebrachten Kranken erheischt. Im Allgemeinen rechnet man in Ueber-einstimmung mit den von v. Leyden (vgl. Ueber Specialkrankenhäuser.1890. pag. 10) angegebenen Verhältnissen, dass in den grösseren allge-meinen Krankenhäusern auf ca. 10 Kranke je eine Pflegeperson kommenmüsse, wenn für die personelle Krankenwartung in ausreichender Weisegesorgt sein soll. Naturgemäss kann mit der Aufstellung dieses Ver-hältnisses nur ein ungefährer Anhaltspunkt gegeben sein, da die Grösseder Krankenräume, ferner die Art der Erkrankungen, die besondereLeistungsfähigkeit der betreffenden Pflegepersonen und andere ähnlicheUmstände in den einzelnen Anstalten mit ins Gewicht fallen. Im Alke-