Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 211
Leistungsfähigkeit zurücksteht, welches das moderne Genossenschafts-personal erreicht hat. Hinzukommt der von uns bereits berührte Um-stand, dass eine die Qualität der beruflichen Leistungen und damit, dietherapeutische Verwendbarkeit stützende materielle Fürsorge für dieselbstständigen Krankenpflegepersonen bis in die jüngste Zeit hinein völligfehlte. Abgesehen von der an den meisten Orten noch immer unverhält-nissmässig geringen pecuniärenDotirung derPHegelelstungen in der Kranken-hauspflege, über welche in Anbetracht der erheblichen Anforderungen inkörperlicher und geistiger Beziehung und der verantwortungsvollen Be-thätigungsart mit Eecht nicht selten Klage geführt wird, ist bisher auch vonhelfenden Vorkehrungen zur Sicherstellung bei Krankheit, Alter und In-validität für die selbstständigen Pflegepersonen noch nichts geschehen,obgleich eine Regelung dieser im Interesse einer Vervollkommnung derKrankenwartungsehrbesserungsbedürftigenVerhältnissedringendnothwendigist. in ebenso ungünstiger Lage befinden sich nach dieser Richtung hindiejenigen Pflegepersonen, welche sich in der Privatkrankenpflege selbst-ständig bethätigen; neben der Ungewissheit der Existenz, der dauerndenGefahr zeitweiser Beschäftigungslosigkeit macht sich auch bei dieserPflegegruppe der Mangel einer geeigneten Sicherung bei Krankheit,Alter, Invalidität geltend. Zweifellos trägt auch das Vorhandensein eines„unlauteren Wettbewerbes", um ein modernes Schlagwort zu gebrauchen,seitens ungenügend vorgebildeter, sittlich defecter und einem allgemein-schädlichen Kurpfuscherthum huldigender Personen erheblich dazu bei,um die Existenzbedingungen, die „wirthsebaftliche Gesundheit" und da-mit indireet die therapeutische Valenz der selbstständigen Privatpflege-kräfte zu beeinträchtigen. Es steht jedoch zu hoffen, dass durch dieBegründung der vom Verfasser ins Leben gerufenen Standes-Organisa-tion der selbstständigen Krankenpflegepersonen, welche im Wesentlichenaus einem ärztlicher Controlle unterstehenden und ärztlichen Einflüssenzugänglichen Verbände von einzelnen Standesvereinen, der sich allmäh-lich immer weiter über Deutschland ausdehnen soll, besteht, und durchdie im Rahmen dieses „Deutschen Krankenpfleger-Bundes" zu schaffendenEinrichtungen ein gangbarer Weg gefunden ist, um auch nach der Rich-tung der „freien" Krankenpflege hin eine Vervollkommnung der perso-nellen Krankenwartung zu erzielen, wie sie vom ärztlich-therapeutischenStandpunkte dringend erwünscht ist.
S. Hospitalkraiikenpflege uiid Privatkrankeupflege.
a) Personelle Krankenwartung in Hospitälern.
Die personelle Krankenwartung, wie sie für die Krankenpflege ingeschlossenen Krankenanstalten erforderlich ist, bietet so viele Eigen-heiten und Unterschiede der in Privathäusern zu leistenden Kranken-wartung gegenüber, dass es zweckmässig erscheint, die Anstaltsfürsorgeauf diesem Gebiete gesondert von der privaten Fürsorge zu erörtern.Schon . der Umstand, dass in einer geschlossenen Krankenanstalt