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2,1 (1902)
Entstehung
Seite
209
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Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 209

Krankenpflege-Orden sowohl als den evangelischen Verbänden als auchden rein weltlichen Krankenpflege-Vereinigungen findet, steht die so-genannte ..freie Krankenpflege" gegenüber, welche diejenige Gruppe derpersonellen Krankenwartung umfasst, deren Einzelangehörige ausserhalbder genannten Genossenschafts-Organisationen stehen und die Kranken-pflegethätigkeit als einen freien Beruf, etwa dem ärztlichen Berufe oder,um im Rahmen der ärztlichen Hilfsthätigkeit zu bleiben, dem Hebammen-berufe vergleichbar, selbstständig als ihr Fachgebiet, das ihnen gleich-zeitig die Mittel zum Lebensunterhalt durch directe Honorirung ihrerberuflichen Leistungen bietet, betreiben. Wenn häufig von Seiten derGenossenschafts-Organisationen darauf hingewiesen wird, dass in demUmstände der directen Bezahlung der beruflichen Leistungen an diePflegepersonen ein principieller Unterschied für die gesellschaftliche Be-werbung der beruflichen Thätigkeit der freien Pflegepersonen einerseits,der Mitglieder der Krankenpflege-Verbände andererseits zu erblicken sei,insofern die Thätigkeit der letzteren Art von Pflegepersonen gern alseinerein humanitäre" bezeichnet wird, so ist diese Auffassung wohlkaum als ganz zutreffend und den Thatsachen entsprechend anzusehen,da ja auch die Mitglieder der Genossenschafts-Organisationen bei ihrerZugehörigkeit zu dem betreffenden Verbände, wenn auch in mehr in-directer Weise ihren Lebensunterhalt und sogar häufig eine sehr weit-gehende wirtschaftliche Fürsorge finden, ohne deren Vorhandensein sichdie meisten derselben, nämlich die selbst von Hause aus nicht materiellsehr günstig gestellten, wohl kaum der Krankenpflegethätigkeit widmendürften. Den allgemein giltigen Vorstellungen der Gegenwart entsprichtes vollkommen, eine verantwortungsvolle und pflichtenreiche Berufsthätig-keit gegen directes materielles Äequivalent (Honorirung) auszuüben, ohnedass dadurch die Schätzung und das Ansehen des betreffenden Berufesin gesellschaftlicher Plinsicht irgendwie Einbusse erleidet.

Die Anfänge derfreien Krankenpflege" reichen fast bis zur Zeit derReformation zurück, und ihre Entstehung ist darauf zurückzuführen, dassdie zu damaliger Zeit von cton verschiedenen geistlichen Krankenpflege-Orden dargebotenen kranken pflegen den Brüder und Schwestern numerischnicht ausreichten, um die in immer wachsender Zahl in den grösserenStädten begründeten Krankenhäuser mit dem erforderlichen Personal fürdie Krankenwartung zu versehen. Die selbstständigen, freien, auch alsPrivat- oder Lohnkrankenpfleger und -pfiegerinnen bezeichneten Pflege-personen waren indessen bis gegen das Ende des 18. Jahrhundertshin nur in verhältnissmässig geringer Zahl vorhanden, weil einerseitsein erheblicher Theil der grösseren Krankenanstalten durchweg mit demvon den kirchlichen Orden gelieferten Krankenpersonal besetzt war,andererseits der Verdienst, welchen die gewerbsmässige Krankenpflege,abwarf, im Verhältniss zu den vielen Unannehmlichkeiten, Mühen, Ver-antwortlichkeiten und Gefahren, die mit der berufsmässigen Aus-übung der Krankenpflege verbunden sind, so gering war, dass sich nurverhältnissmässig sehr wenige Personen bereit fanden, sich diesem Er-

Handbueli der Erankenrersorgang u. Krankenpflege. II. Bd. jj.