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ein in therapeutischer Hinsicht einwandfreies männliches und weiblichesPersonal für die Krankenwartung in hinreichender Zahl zu erzielen, undes unterliegt für uns keinem Zweifel, dass die Förderung und Lösungdieser Frage, an der ja vor Allem die Äerzte im Interesse der Erfolgeihrer Krankenbehandlung eine tiefgehende Antheilnahme hegen, nichtohne die Berücksichtigung organisatorischer Einrichtungen und derenWürdigung vom ärztlich-wissenschaftlichen Ständpunkte weitergeführtwerden kann. Wenn man einen Blick auf die Gosammtheit des gegen-wärtig den Aerzten für die personelle Krankenpflege zur Verfügungstehenden Personals wirft, so tritt zunächst die Erscheinung in denVordergrund, dass die personollen Hilfskräfte in verschiedene gesonderteGruppen eingetheilt sind, deren jede ihre eigene, von den anderen inmanchem Punkte abweichende Organisation, ihre eigenen Satzungen, ihreeigene Ausbildung, sogar ihre eigene Berufsauffassung haben. Erklärt wirddiese Thatsache durch die geschichtliche Entwickelung der Kranken-wartung, deren Studium deutlich erkennen lässt, dass nach Ablauf ge-wisser Zeiträume sich immer wieder neue Organisationen auf diesem Ge-biete gebildet haben, durch das Bedürfniss der Zeit ins Leben gerufen, welchesich den bereits vorhandenen anreihten, aber in ihrer inneren Gestaltung dochsich nach mannigfacher Richtung erheblich von einander unterschieden.Solche Gruppen von Krankenpflegepersonen sind die katholischen Kranken-pllege-Orden, ferner die Diakonen- und Diakonissen-Anstalten mit ihrenBrüder- und Schwesterverbänden, dann die Schwesternhäuser vom RothenKreuz, die kleineren weltlichen Schwestern verbände, der evangelischeDiakonie-Verein, die Vereine für jüdische Krankenpliegerinnen mit ihrenSchwesternverbänden und schliesslich die Gruppe der sogenannten freienKrankenpfleger und Krankenpflegerinnen. Alle diese Gruppen mit Aus-nahme der letztgenannten zeigen jedoch, sowohl die kirchlichen als dieweltlichen, eine ihnen gemeinsame Einrichtung, welche sie von der letztenPilegegruppe unterscheidet. Es ist dies die Zusammenfassung der ihnenangehörenden Pflegekräfte zu einer dauernden Genossenschaft, in welcherdie einzelnen Mitglieder meist während ihrer ganzen Lebenszeit ver-bleiben und zu deren Leitung sie zu jeder Zeit in der Ausübung ihrerBerufsthätigkeit in enger Beziehung stehen. Diese Wahrnehmung mussden Gedanken nahelegen, dass die in früheren Zeiten von Seiten derälteren Krankenpflege-Genossenschaften gesammelten practischen Erfah-rungen es als werthvoll und zweckmässig erscheinen Hessen, das Ge-nossenschaftssystem festzuhalten, von dem auch die erst seit kürzererZeit bestehenden Organisationen mutatis mutandis nicht abgegangen sind.Darin, dass auch die neueren weltlichen Verbände auf das System dersogenannten Mutterhaus-Verfassung, das bei den geistlichen Körperschaftensich seit Jahrhunderten bewährt hatte, nicht gänzlich verzichten zukönnen geglaubt haben, ist unzweifelhaft ein Beweis dafür zu erblicken,dass schwerwiegende sachliche Gründe für die Notwendigkeit einesfesten und andauernden Zusammenschlusses der Krankenpflegepersonensprechen müssen. Und in der That ist es so. Bei einem so verant-