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2,1 (1902)
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200
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200 P. Jacobsohn,

confessionalität, welche sich auf das Object aller Therapie und allerKrankenpilegethätigkeit, auf den Kranken selber bezieht, sich sowohlseitens der eonfessionellen als der interconfessionellen Krankenpflege-Organisationen allgemeiner Billigung und Würdigung und auch practischerDurchführung erfreut. Alle Körperschaften, welche sich mit der Bereit-stellung yon Krankenpflegepersonen beschäftigen, seien es katholische,evangelische, jüdische oder interconfessionelle Vereinigungen, haben inihren Satzungen in übereinstimmender Weise die Anordnung niedergelegt,dass die von ihnen ausgebildeten Pflegekräfte an das ihre Hilfe in An-spruch nehmende Publikumohne Unterschied der Confession" abgegebenwerden. Selbst für das Gebiet der unentgeltlichen Armen-Krankenpflegescheint dieser Grundsatz sich neuerdings zu allgemeiner Geltung bringenzu wollen.

6. Männliche und weibliche Krankenpflege.

Betrachtet man die Zahlenverhältnisse der von den verschiedenenKrankenpflege-Vereinigungen zur Verfügung gestellten Krankenpflege-personen, so ergiebt sich die auffallende Thatsache, dass die Gesammt-summe der ausgebildeten weiblichen Pflegekräfte eine weitaus grössereist als die der männlichen. Das Verhältniss der weiblichen Kranken-pflege zur männlichen ist gegenwärtig nahezu 5:1; die erstere hat alsoeine erheblich grössere Ausbreitung und steht zur Zeit insofern imVordergrunde der auf die Gewinnung geeigneten Pflegepersonals ge-richteten Bestrebungen, als sich die grössere Zahl der Krankenpflege-Vereinigungen überhaupt vollkommen darauf beschränkt, weiblichesPersonal auszubilden. Diese Thatsache steht im Einklang mit der ge-schichtlichen Entwickelung des Krankenpflegewesens, welche erkennenlässt, dass die weiblichen Krankenpflegepersonen von jeher sich ein ge-wisses Uebergewicht auf dem Gebiete der personellen Krankenwartungzu erhalten gewusst haben. Es müssen also innere Gründe vorhandensein, welche als Ursache für diese eigenthümliche Erscheinung angesehenwerden können. Diese Gründe liegen in der Eigenart der Krankenpflege-thätigkeit einerseits und in der Besonderheit des weiblichen Naturellsandererseits, welch letzteres im Allgemeinen eine Reihe von sich immerwieder findenden Zügen hervortreten lässt, die im männlichen Naturellweniger ausgeprägt sind, aber gerade für die personelle Krankenwartungeinen sehr günstigen Boden abgeben und für die Ausübung dieser Be-rn fsthätigkeit von ausserordentlichem Werth sind. Die seit Alters denFrauen zufallende Aufgabe, für die Behaglichkeit, Bequemlichkeit undOrdnung im Familienkreise zu sorgen und die grossen, kleinen undkleinsten Pflichten treulich zu versehen, welche ihnen erwachsen in demBestreben, dem im Kampfe um die Existenz draussen ringenden Manneeine Stätte zu bieten, wo er Erleichterung von seinen Mühen, Ercmickungund Ruhe findet, und ebenso den Kindern in ihrer Unselbstständigkeitund Unbehilflichkeit schützend, pflegend, berathend zur Seite zu stehen,