Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
198
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198 P. Jacobsohn,

ferner der Pflegerinnenschule des Augustahospitals u. a. Wenn auchdurch diese Erfolge der weltlichen Krankenpflege-Vereinigungen aufsKJarste bewiesen wurde, dass die Grundlagen für die Ausbildung undErziehung guter Krankenpflegekräfte nicht mit Notwendigkeit in den vonGeistlichen organisirten und geleiteten kirchlichen Verbänden erblicktwerden müssen, so bestand doch noch bis vor kurzer Zeit in weitenKreisen die Meinung, dass die Krankenpfiegepersonen, wenn es schonnicht erforderlich sei, dass sie den geistlichen Organisationen -ent-stammten, . wenigstens einem der christlichen Bekenntnisse zugehörenmüssten, um aus den ethischen Grundlehren der christlichen Religioneine geeignete Grundlage für ihre aufopfernde und verantwortungsvolleThätigkeit schöpfen zu können. Aus dieser Anschauung heraus, welchedurch die Betrachtung der geschichtlichen Entwickelung der organisirtenKrankenpflege scheinbar unterstützt wurde, behielt man eine gewisseconfessionelle Sonderung auf dem Gebiete der personellen Kranken-wartung insofern bei, als man vielerorts jüdischen Berufsaspirantinnenden Eintritt in .die Krankenpflege-Verbände verwehrte. Erst seit derallerjüngsten Zeit beginnt auch diese selbst von manchen rein weltlichenund im Uebrigen interconfessionell geordneten Krankenpflege-Vereini-gungen gezogene Schranke zu fallen^ nachdem insbesondere durch diein den letzten Jahren erfolgreich emporgeblühten rein confessionell ge-haltenen jüdischen Krankenpflege-Vereine der überzeugende Nachweisgeliefert wurde, dass Angehörige des jüdischen Bekenntnisses sehr wohlden Krankenpflegeberuf in crspricsslioher und alle Anforderungen be-friedigender Weise ausüben können, wenn ihnen nur die geeignete Ge-legenheit gegeben wird, auf den Grundlagen einer umsichtig und sorg-fältig geleiteten Organisation und unter tüchtiger ärztlicher Leitung eineden modernen Anforderungen entsprechende Berufserzichung und Fach-schulung zu gemessen. So sehen wir denn beim Beginne des 20. Jahr-hunderts neben der confessionellen Krankenpflege auch die interconfessio-nelle Krankenpflege mehr und mehr sich Bahn brechen und Boden ge-winnen. Unwillkürlich drängt sich die Beobachtung auf, dass man inimmer weiteren Kreisen die Anschauung gewinnt, dass die berufsmässigeAusübung der personellen Krankenwartung überhaupt nicht an die Zu-gehörigkeit zu irgend einer bestimmten Confession gebunden ist, sondernin gleich erfolgreicher und zweckentsprechender Weise von Angehörigensowohl der katholischen als der evangelischen als der jüdischen Con-fession versehen werden kann, womit natürlich keineswegs etwa gesagt seinsoll, dass eine religions- oder confessionslose Pflegerschaft als wünschens-werth oder zulässig erachtet werden soll; es beginnt sich vielmehr die Auf-fassungGeltung zu verschaffen, dass sich allmählich neben der confessionellenKränkenpflege auch eine wahrhaft intercohfessionelle Krankenpflege,welche in gieichberechtigender und toleranter Weise Angehörige der ver-schiedenen Oonfessionen einschliesst, entwickeln möge.

Wenn man die Gesamratheit der Krankenpflegepersonen als einen durchdie Gleichartigkeit der. Thätigkeit zusammengefügten und durch die Eigen-