Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
195
Einzelbild herunterladen
 

Fürsorge auf dem Gebiete der .Krankenwartung. 195

ist ausser Zweifel, dass dieser Einwand, soweit er dazu dieneu soll, dieVerwendbarkeit der kirchlichen Pflegepersonen für die Krankenpflege imAllgemeinen als nicht empfehlenswert!) hinzustellen, als unberechtigt undunbegründet anzusehen ist; denn es würde sicherlich eine erhebliche Ver-kennung der von den kirchlichen Krankenpflege-Genossenschaften an-gestrebten Ziele bedeuten, wollte man annehmen, dass dieselben es beider Erziehung vonBrüdern" undSchwestern" zum Krankendienstdarauf absehen, Personen zur Verfügung zu haben, die am Krankenbettedarauf hinarbeiten,Seelen zu retten" undProselytcn zu machen".Daran kann kein Zweifel sein, dass die Krankenpflege als solche, dieHilfe, die den armen Kranken gebracht werden soll, der eigentliche undausschliessliche Zweck ist, den die geistlichen Körperschaften mit derErziehung von Krankenpflegepersonen (barmherzige Brüder und Schwestern,Diakonen und Diakonissen) verfolgen. Mit Recht wird von Seiten derGenossenschaftsleiter ein derartiger Vorwurf, wie der beregte., scharfzurückgewiesen, weil er eben den Thatsachen nicht entspricht. Es istnicht hur wiederholt von dieser Seite die Versicherung gegeben worden,dass die geistlichen Krankenpflegepersonen direct dazu angehalten werden,im Krankendienste von jeder Propaganda, die auf das religiöse Be-kenntniss gerichtet ist, Abstand zu nehmen, sondern hervorragende Ver-treter der confessionellen Krankenpflege haben sich öffentlich auf dasEntschiedenste gegen die Zulässigkeit propagatorischer Agitationsversucheam Krankenbette ausgesprochen. So sagt z. B. der evangelische PfarrerDr. Berbig in seinem AufsatzeReligion und Krankenpflege" (vgl.Deutsche Krankenpflege-Zeitg. 1898. pag. 233):Gegen Bekehrungs-versuche am Krankenbette, die auf den Wechsel des Bekenntnisses ge-richtet sind, kämpft der gesunde Menschenverstand, denn es ist ebenso,unverantwortlich wie unchristlich, gleichsam mit Gewalt unter denfolternden Schmerzen in der Stunde der Krankheit, eine Veränderungder Glaubensüberzeugung herbeizuführen, wozu vielleicht während eineslangen Lebens keine Gelegenheit oder Zeit war." In demselben Sinnespricht sich ein hervorragender katholischer Geistlicher hinsichtlich diesesPunktes (vgl. Deutsche Krankenpfl.-Ztg. 1899. pag. 20) aus:UnserenOrdensfrauen giebt nicht der Pastor durch einen sehr reichlich ertheiltenReligionsunterricht die Berufsausstattung, sie erhalten überhaupt keinenbesonderen Religionsunterricht, sie machen als Klosterfrauen wie alle an-deren Ordensleute ihre geistlichen Uebungen und damit gut. Die Kranken-pilege ist ihnen nicht Nebensache, sondern Hauptsache, in dieser Thätig-keit geht ihr ganzes Leben auf. .Mittel zum Zweck' soll für die con-fessionellen Pflegerinnen ihre Beschäftigung sein? Zu welchem Zweck?Propaganda für die eigene Confession zu machen. Dieser alte Vorwurfist ja leicht gemacht, aber bewiesen ist er nicht. Als Beweis wird an-geführt, dass die Oberleitungen immer wieder versichern, es würde keinePropaganda getrieben. Wem sollte diese Logik nicht imponiren?" . DieseAeusserungen beweisen aufs deutlichste, dass der allgemeine Einwurf;

13*