194 P. Jacobsohn,
Schwester ohne Ungehorsam gegen Gott nicht befolgen kann; z. Bwenn ein Arzt forderte, eine Schwester solle den Kranken in Betreffseines Zustandes, sofern derselbe hoffnungslos sei, belügen bis in seinletztes Stündlein hinein, so könnte sie nicht gehorchen. Ein andererUmstand, der- Schwestern in schwere Gewissensbedenken bringen kann,ist der nicht immer von den Aerzten vermiedene Missbrauch der Nar-cotika. Hier kann keine bestimmte Regel gegeben werden. Fühlt eineSchwester sich in ihrem Gewissen bedrückt, so hat sie bei ihren Oberensich Rath zu holen. Ein dritter Punkt betrifft das nicht unbedenklicherscheinende operative Eingreifen der Aerzte. Hierbei kommen Schwesternin. Noth, wenn die Kranken sie um Rath fragen, ob sie in eine Ope-ration willigen sollen oder nicht, was ja oft genug vorkommt. Nichtimmer wird es einer erfahrenen Schwester leicht, zu sagen: „Folgen siedem Rathe des Arztes!" —, so muss hiergegen entschieden Einsprucherhoben werden (vgl. hierzu den vortrefflichen Aufsatz von Müller:Ueber Diakonissenerziehung. Deutsche Krankenpfl.-Ztg. 1899. pag. 177).Auf solche Weise wird man niemals dahin kommen, dem Arzte für diepersonelle Krankenwartung geeignete Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.Müller hat durchaus Recht, wenn er sagt: „Zur Erörterung solcherFragen haben die Theologen weder Grund noch Berechtigung. Für siebesteht nur die Verpflichtung, ihre Diakonissen anzuweisen, den An-ordnungen des Arztes in jedem Falle pünktlich und gehorsam nach-zukommen". Mit seinen Schlussworten trifft er den Nagel auf denKopf, indem er sagt: „Wer nicht Arzt ist, urtheile nicht über ärztlicheFragen, er lasse die Finger von der Krankenbehandlung; wird er zurKrankenpflege zugezogen, so sei er sich bewusst, dass er nur ein Ge-hilfe des Arztes ist, däss er sich als solcher nur an die Vorschriften•des Arztes zu halten hat. Kann er das nicht, oder will er das nicht,so ist er zu dem Amte untauglich, denn ungehorsame, ungetreue Helferkann der Arzt im Interesse seiner Kranken nicht gebrauchen. Dasoberste Gebot in der Erziehung der geistlichen Pflegepersonen zurKrankenpflege muss sein: Gehorsam gegen den Arzt — und dieser Ge-horsam ist nichts weiter als ein Theil des Gehorsams gegen die Religion.Wird die Diakonissin in diesem Gehorsam zu ihrem schweren Berufeerzogen, dann wird sie das Ziel erreichen, das ich allen Schwesternwünsche: sie wird eine Zierde der Kirche, ein Segen dem Krankenund eine wirkliche Hilfe dem Arzte."
Noch ein anderer Punkt muss hier zur Sprache gebracht werden,der für die Frage der Verwendung geistlichen Pflegepersonals vom ärzt-lichen Standpunkte von Wichtigkeit ist. Er betrifft den wiederholt gegeneine solche Verwendung erhobenen Einwand, dass man öfter die Erfah-rung gemacht habe, dass die den geistlichen Genossenschaften an-gehörenden Pllegepersonen bisweilen .die Neigung zeigen, ihre intimeStellung am Krankenbette dazu zu benutzen, um den religiösen bezw.confessionellen Standpunkt ihrer Pflegebefohlenen im Sinne einer Propa-ganda für die eigene confessionelle Glaubensrichtung zu beeinflussen. Es