Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
192
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192 P. Jacobsohn,

gegen die physischen und intellectuellen Fähigkeiten der von den kirch-. liehen Genossenschaften dargebotenen Pflegekräfte ein Bedenken statt-haben können, da auch auf das Vorhandensein einer gesunden Körper-beschaffen heit und einer guten Volksschulbildung von den meistenürdensleitern beim Eintritt geachtet wird. Hingegen ist öfters betontworden, dass die berufstechnische Leistungsfähigkeit der geistlichenKrankenpflegepersonen bisweilen zu wünschen übrig lasse. Als Grundfür diese Thatsache, welche des Oeftern zu offenkundigen Schädigungender Kranken geführt hat, ist anzusehen, dass bei der Ausbildung in denhierhin gehörenden Fällen nicht genügend lange Zeit und genügendeSorgfalt darauf verwendet wurde, die Berufsaspiranten mit den neuerenFortschritten auf dem Gebiete der ärztlich-wissenschaftlichen Kranken-pflege bekannt zu machen und dass ein verhältnissmässig zu grosserNachdruck auf die theologisch-religiöse Durchbildung der Pflegepersonengelegt wurde, während der modernen Berufsausbildung durch auf derHöhe der Zeit stehende Aerzte nicht der gebührende Platz eingeräumtwurde. Es sei ausdrücklich hervorgehoben, dass damit keineswegs einallgemeiner Tadel gegen die geistlichen Krankenpflegeorganisationen aus-gesprochen werden soll; denn einerseits bedarf es kaum hier des Hin-weises auf die ehrwürdigen und achtunggebietenden Leistungen, welchedie katholischen Krankenpllegeorden sowohl als die Diakonen- und Dia-konissenverbände an erkanntem: aassen seit der langen Spanne ihres Be-stehens in der Krankenpflege aufzuweisen haben, andererseits haben wirselbst reichlich Gelegenheit gehabt, uns in praxi von der Vortrefflich-keit und Berufstüchtigkeit von Angehörigen beider Kategorieen vonKrankenpflegepersonen zu überzeugen.

Ein anderer Einwand, der gegen die geistlichen Pflegepersonen geltendgemacht worden ist, hängt mit den bisherigen Erörterungen mittelbar zu-sammen. Es ist darauf hingewiesen worden, dass die geistlichen Orga-nisationen sich vielfach bei der Ausbildung nicht darauf beschränken, Hilfs-kräfte für die personelle Kranken Wartung zu erziehen, sondern dass siegleichzeitig den Unterricht auf eine Reihe anderer, rein humanitärer Gebietewie Waisenpflege, Armenpflege, Magdalenenpflege, Gefangenenpflege etc. er-strecken, welche mit der Fürsorge für Kranke, die ein vorwiegend ärztlichesArbeitsfeld darstellt, nicht in directer Beziehung stehen. Aus dieser Ver-wendung für so mannigfache und so differente Arbeitsgebiete umfassendeZwecke wird gefolgert, dass dabei leicht die Vorbereitung für die Kranken-pflege, welche heutzutage für sich allein schon ein weites, ausgedehntesLehr- und Lernfach bildet, in der Berufserziehung zu kurz kommen müsse.Eine ernstere Erwägung dieser Verhältnisse ist nicht von der Hand zuweisen. Es ist zweifellos vom ärztlichen Standpunkte aus wünschens-werth, dass der Krankenpflegeberuf als solcher für sich gesondert besteheangesichts der zahlreichen besonderen und eigenartigen Berirfspflichtenund der vielfachen Fachkenntnisse und Facherfahrungen, welche er er-fordert. Die berufsmässige personelle Krankenwartung ist eine Lebens-aufgabe, welche die volle Kraft der sich ihr widmenden Personen in