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2,1 (1902)
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191
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Fürsorge auf dem Gebiete der Kranlcenwartung. 191

pflegevereinigungen auch weiterhin einer gedeihlichen Fortentwickelungzugeführt werden.

.Wenn wir von diesem Standpunkte aus der Frage nähertreten,inwiefern es für die wissenschaftlichen Zwecke der Krankenpflege vongrösserem oder geringerem Nutzen sei, dass die weitere Ausge-staltung des Krankenpflegewesens vorwiegend von kirchlicher oderweltlicher Seite in Angriff genommen wird, so werden wir dieselbe un-zweifelhaft dahin beantworten müssen, dass den Aerzten angesichts desandauernden numerischen Mangels an personellen Hilfskräften nach wievor sowohl die von den kirchlichen Organisationen ausgebildeten alsdie von den weltlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellten Pflege-personen als Helfer sehr willkommen sein werden, vorausgesetzt, dasssie sämmtlich denjenigen Anforderungen in ethischer, physischer, intellec-tueller und technischer Hinsicht vollauf gerecht werden, welche weiteroben als vom ärztlich-therapeutischen Standpunkte unerlässlich bezeichnetworden sind. Ol) dem Arzte, der am Krankenbette einen tüchtigen,brauchbaren und pflichttreuen Gehilfen sucht, dieser in Gestalt einesbarmherzigen Bruders, einer Diakonissin oder einer weltlichen Kranken-pilegeperson entgegentritt, ist für die Erreichung des beabsichtigten ärzt-lichen Zweckes, nämlich einer guten Krankenfürsorge an sich irrelevant;aber unumgänglich nothwendig erscheint es, dass der Arzt in jedemFalle die Ueberzeugung haben darf, dass die aus wissenschaftlich-therapeutischen Gründen von ihm zu stellenden Anforderungen auch vollbefriedigt werden. Immerhin dürfen wir nicht verschweigen, dass wieder-holt von ärztlicher Seite Bedenken gegen die Verwendung geistlicherKrankenpflegepersonen geltend gemacht worden sind. Inwieweit dieseBedenken durch thatsächliche Unzulänglichkeiten begründet sind, lässtsich nicht genau ermessen: aber ganz ohne alle Veranlassung werdensie kaum erhoben worden sein, und jedenfalls sind die Bedenken derartund von solcher Bedeutung für die ärztlichen Ziele der Krankenpflege,dass sie nicht unbeachtet verhallen dürfen, sondern, soweit und wo esnoththut, eine bessernde Wirkung üben müssen. Naturgemäss richtensich diese Einwendungen nicht gegen die ethische Qualität der betreffen-den Pflegekräfte; denn es ist ja eine bekannte Thatsache, dass diekirchlichen Krankenpflegevereinigungen mit besonderer und sehr anzu-erkennender Strenge den Lebenswandel der von ihnen erzogenen Pflege-personen überwachen und beim Eintritt von Neulingen in die Verbändebesonderen Werth darauf legen, dass sie sich nur aus Personen recru-tiren, welche einen frommen, sittenreinen und selbstlosen Lebensweg aufihre Fahne geschrieben haben. Mussten doch in früheren Zeiten z. B.sämmtliche Angehörige der katholischen Brüder- und Schwesternordenausdrücklich für ihre ganze Lehenszeit sich durch ein besonderes Ge-lübde zu Armuth, Keuschheit und Gehorsam verpflichten, eine Vorschrift,welche erst in neuerer Zeit durch ein bezügliches jährlich zu erneuern-des Versprechen in milderer Form bei manchen Orden ersetzt wird (vgl.Dietrich, dieses Handbuch, Band I. pag. 62). Ebensowenig wird