Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
188
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188 P. Jacobsohn,

den Trost der Religion darzubringen. Von einer sachgemässen undkunstgerechten eigentlichen Krankenwartung, wie sie heutzutage einenwichtigen Factor der gesammten Krankenbehandlung repräsentirt, konntenaturgemäss zu jenen Zeiten noch keine Rede sein, da bei dem dama-ligen frühen Entwicklungsstadium medicinischer Erkenntniss auch einewissenschaftlich geordnete Krankenpflege, wie sie heute ärztlicherseitsgefordert werden muss, noch in weiter Ferne war. Die zweite Formpersönlicher Bethätigung auf dem Gebiete der Krankenpflege, welchedie fortschreitende Culturentwicklung schuf, die Hospitalkrankenpflege,bildete sich erst im Mittelalter heraus, nachdem die Unterbringungkranker Personen in besonderen Krankenhäusern, Krankenherbergen,Hospizen mehr und mehr zur Gewohnheit geworden war. Aus densog. „Gasthäusern", welche schon im 7., 8. und 9. Jahrhundert ingrösserer Anzahl im Morgen- wie im Abendlande zur . Aufnahmearmer und kranker Wandere]- und Pilger von weltlichen Macht-habern in Verbindung mit geistlichen Ordensleitern begründet wurden,entstanden im 11. und 12. Jahrhundert die ersten grösseren Kranken-häuser im modernen Sinne, welche nunmehr auch mit den Einrichtungenversehen werden mussten, welche eine zweckentsprechende Pflege derKranken erfordert. Es ergab sich die Xothwendigkeit, die damaligenHospitäler aus Armenherbergen in Krankenbehandlungsanstalten umzu-wandeln. Um dem neuen Zwecke zu entsprechen, war es erforderlich,dass die Krankenhäuser nicht nur in Bezug auf ihre bauliche Beschaffen-heil und ihre innere Einrichtung reicher ausgestattet, sondern auchdauernd mit geeigneten Personen besetzt wurden, weiche sich dempersönlichen Beistande der kranken Insassen widmeten. So lag denndie personelle Pflege der Kranken in der Folge in den Händen derMitglieder der zahlreichen geistlichen Ordensgenossenschaften, welchennicht nur die Begründung vieler reich ausgestatteter Hospitäler in da-maliger Zeit zu verdanken ist, deren Angehörige vielmehr auch in denvon den betreffenden Orden eingerichteten Hospitälern in selbstloserund aufopfernder Weise die Krankenpflege practisch ausübten. Diegeistlichen Orden des Mittelalters dürfen das Verdienst für sich in An-spruch nehmen, zum ersten Male brauchbare Krankenpfleger und -Pfle-gerinnen von gleichmässiger Leistungsfähigkeit und geordneter Organi-sation geschaffen zu haben, die sich Jahrhunderte hindurch als dasbeste zur Verfügung stehende Krankenpflegepersonal bewährt haben.Zahlreiche bürgerliche und ritterliche Brüderschaften und Schwester-schaften vereinigten sich ebenfalls zur Ausübung der Krankenpflege alseines gottgefälligen Werkes unter dem Schutze und der Leitung derKirche und bildeten die mit dem gemeinsamen Namen der Hospitaliterund Hospitaliterinnen belegten Genossenschaften. Viele der im Mittel-alter begründeten frommen Krankenpflegeorden bestehen noch heute undentfalten eine umfassende Wirksamkeit in den katholischen LandestheilenDeutschlands auf dem Gebiete der personellen Krankenwartung, so z. B.die Alexianer, die barmherzigen Brüder (vom Orden Johannes von Gott),