Fürsorge auf dem Gebiete der Kranltertwartung. 187
füllen hat, entsprechend ihrer Bestimmung eine „ärztliche Hilfsthätig-keit" darzustellen, erstrecken sich die technischen Anforderungen, dieder Arzt an die fertig ausgebildeten Pflegepersonen stellen muss, auffolgende Gebiete: 1. Reinigung und Reinhaltung des Kranken-zimmers, des Krankenbettes und des Kranken. 2. Gestalten derunbelebten Umgebung des Kranken: Ausstattung und Einrichtungder Krankenräume, Sorge für die Bequemlichkeit des Kranken.3. Krankenbeobachtung und Krankenbericht. 4. Ausführung der ärzt-lichen Verordnungen am Krankenbette: Nahrungsdarreichung, Arznei-darreichung, Leistung kleiner Handreichungen und Hilfen beim Auf-setzen, Umbetten, Baden, bei den Entleerungen, beim Transport derKranken etc. 5. Erste Hilfeleistung bei plötzlicher Lebensgefahr undUnglücksfällen. 6. Leistung von Nachtwachen. 7. Umgang mit Kranken.
8. Verhalten bei der Pflege ansteckender Kranker (Desinfection).
9. Chirurgische Pflege: Vorbereitung zu Operationen, Hilfe bei Opera-tionen und Verbänden. 10. Specielle Pflege von Wöchnerinnen, kleinenKindern, Geisteskranken etc.
4. Geistliche und weltliche Krankenpflege.
Wenn auch bereits mehrere Jahrhunderte vor der Entstehung undAusbreitung des Christenthums in Indien Krankenanstalten bestanden,welche mit Aerzten und Verpflegungsvorräthen versehen waren (vgl.Dietrich, Geschichtl. Entwicklung d. Krankenpflege. Dieses Handbuchßd. I. pag. 1) und in den Schriften des alten Testamentes (3. Mose19, 17) die Nächstenliebe als eine Pflicht jedes rechtschaffenen Mannesbetrachtet wird, so sind doch unstreitig die ersten Spuren dauernder ge-ordneter Krankenfürsorge und die ersten Organisationen für die perso-nelle Krankenwartung auf dem Boden der christlichen Kirche zu findenund wurden durch die weiterschreitende Propagation des Christenthumsim Abend lande allmählich in ausgedehnterem Maasse verbreitet. Aufkirchlichem Boden begründeten sich die ersten Vereinigungen, derenunmittelbarer Zweck es wurde die Leiden armer Kranker durch per-sönlichen Beistand zu lindern, und durch Bethätigung werkthätiger, auf-opfernder Nächstenliebe mittellosen Kranken Trost und Hilfe zu spenden.Die erste Form, in welcher eine personelle Pflege der Kranken in denchristlichen Gemeinden der frühesten Zeit auftrat, war nicht die Hospi-talkrankenpllege, sondern vielmehr die Gemeinde- und Hauskrankenpflegeals eines der wichtigsten Bethätigungsgebiete der sog. Diakonie, derfrommen Liebesthätigkeit. Das Wirken der ersten kirchlichen Kranken-pflege-Genossenschaften, welche vorwiegend aus alleinstehenden Personenweiblichen Geschlechtes, insbesondere aus Wittwen sich bildeten, hattemancherlei Aehnlichkeit mit der Wirksamkeit der heutigen Gemeinde-pflegerinnen, insofern die Mitglieder jener ältesten Genossenschaften dasHauptaugenmerk darauf richteten, die armen Kranken und Siechen derGemeinde zu besuchen, sie mit Nahrungsmitteln zu versorgen und ihnen