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Satzungen zu Grunde. Gegen das 45.—50. Lebensjahr hin nimmt diekörperliche Leistungsfähigkeit gewöhnlich in dem Maasse ab, dass dieBefähigung zum berufsmässigen Pflegen von Kranken vermindert bezw.aufgehoben wird. Auch zu jugendliche Personen eignen sich zur War-tung der Kranken nicht, weil das Urtheil über den dauernden körper-lichen Zustand und die Resistenzfähigkeit hier noch zu schwierig ist,und dann besitzen jugendliche Personen auch kaum den für diesen Be-ruf nöthigen sittlichen Ernst und die erforderliche Selbstbeherrschung.
d) Technische Anforderungen.
Heutzutage, wo man erkannt hat, dass der Qualität der personellenKrankenwartung ein so erheblicher Werth in therapeutischer Beziehungbeizumessen ist, hat man von ärztlicher Seite mit besonderem Nachdruckdarauf hingewiesen, dass die technischen Anforderungen an das Pflege-personal erheblich höhere sein müssen, als man sie in früheren Zeitenfür nöthig hielt. Um die weiter oben erörterten Aufgaben in zufrieden-stellender Weise erfüllen zu können, müssen die Pflegepersonen sowohleine nicht geringe Summe von Fachkenntnissen als auch eine hinreichendlange und hinreichend gründliche praktische Erfahrung am Krankenbettebesitzen. Nach beiden Richtungen hin ist eine berufliche Schulung undAusbildung erforderlich, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt,um am Abschluss dieser „Lehrzeit" eine gewisse Garantie dafür zuhaben, dass die berufliche und insbesondere die berufstechnische Tüch-tigkeit eine wünschenswerthe Höhe erreicht hat. Die Hauptsache beider technischen Ausbildung für die Krankenwartung ist unzweifelhaftdie practische Bethätigung am Krankenbette, welche am besten Gelegen-heit giebt die mannigfachen und vielseitigen Anforderungen der Kranken-pflegethätigkeit genau kennen zu lernen. Die practische Bethätigung,das „Dienen von der Pike auf", bietet die Möglichkeit, sich in allentechnischen Handreichungen, Hilfeleistungen, Fertigkeiten durch Uebunggeschickt zu machen, alle die so eigenartigen Situationen durchzuleben,die bei der Ausübung der Pflegethätigkeit in Frage kommen; sie ge-stattet den Umgang mit kranken Menschen zu erlernen, sie gewährtEinblick in die Verantwortlichkeit des Berufes, in seine Leiden undFreuden, seine Aufgaben und Ziele. Sie macht die Hand leicht undgeschickt, das Auge scharf, das Handeln entschlossen. Die Praxis amKrankenbette lehrt das, was keine theoretische Unterweisung lehrenkann, und giebt die eigentliche „Berufserfahrung", ohne die eine berufs-mässige erspriessliche Pflegethätigkeit undenkbar ist. Theoretisch er-worbene Kenntnisse allein können, selbst wenn sie noch so umfassendsind, niemals lür die berufsmässige Ausübung der Krankenpflege ge-nügen. Die practische Erlernung der Krankenpflege geht am besten ingrösseren Krankenanstalten vor sich, in denen Gelegenheit ist, mög-lichst verschiedenartige Erkrankungsfälle zu sehen und insbesondereauch die Pflege Schwerkranker zu üben. Entsprechend den Aufgaben,welche die personelle Krankenwartung für die Krankenbehandlung zu er-