Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
325
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335 JORDAN

durchaus zum ganzen Buche, und in dieser Erkenntnis unterdrückteer, ohne die betreffenden Gedichte etwa umzuarbeiten, manche Wen-dung und manches Wort, er deutete sie durch freiwillige Zensur-striche an und überließ es der Pfiffigkeit des Lesers, den fehlendenVers selbst zu finden (vgl. die Seiten 96, 98 f., 128, 169, 233 usw.).Er wollte sich nicht wieder eine Verfolgung wegen Gotteslästerungoder gar Majestätsbeleidigung zuziehen. Diese Vorsicht konnte seinBuch natürlich nicht vor dem ihm gewissen Schicksal bewahren.

Als Buch von über 20 Bogen Umfang war Jordans „Schaum" inLeipzig keiner Zensur unterworfen; doch mußte vor der Ausgabeein Exemplar an die Kreisdirektion abgeliefert werden, und sobaldderen Empfangsbestätigung vorlag, war, wenn es sich um ein ver-fängliches Buch handelte, jede Minute kostbar, um möglichst dieganze Auflage durch die Kanäle des auf diese Praktiken gut einge-stellten Buchhandels verschwinden zu machen; erfolgte dann die Be-schlagnahme, so fand die Polizei das Nest gewöhnlich leer. So ginges auch mit Jordans „Schaum", dessen Verleger zu den anrüchigstenVerbreitern literarischer Schmuggelware gehörte und gleich OttoWigand mit allen Wassern gewaschen war. Die Leipziger Kreis-direktion beschlagnahmte sofort (20. Oktober) diese „so vollständigverwerfliche, gegen alles Heilige in Religion, Glauben und Kirche,sowie gegen die bestehenden Einrichtungen gerichtete" Schrift, unddas sächsische Ministerium bestätigte am 13. November das Verbot.In Preußen wurden Jordans „funkelnde Schaumdiamanten" nichtbesser behandelt. Der Zensor, Professor Herzog, fand in seinemVotum vom 20. Oktober auch nicht ein gutes Haar daran. „Derpoetische Wert dieser Sammlung von Gedichten", erklärte er, „istfreilich gleich Null; dagegen ist sie ihrem Inhalt nach gewiß fürgemeingefährlich zu erachten. Der crasseste Materialismus undAtheismus wird ohne Scheu, unumwunden und mit der größtenFrechheit gepredigt, Alles, was durch Sitte und Religion geheiligt ist,mit Füßen getreten, z. B. das Institut der Ehe wird seinem Principnach verworfen, und der Ehebruch nicht allein als etwas Natürlichesangesehen, sondern unter Umständen sogar als etwas Erhabenesgepriesen. Mit diesen religiösen und philosophischen Anschauungendes Verfassers geht sein politischer Radicalismus Hand in Hand, undes fehlt nicht an Stellen, welche zur bewaffneten Erhebung undRevolution auffordern, oder doch wenigstens Mißvergnügen undUnzufriedenheit der Staatsangehörigen mit dem Bestehenden undmit den Regierungen — namentlich der monarchischen Regierungs-form — zu erregen bestimmt sind. Als Belege des Bemerkten dürften,außer minder auffallenden, hauptsächlich folgende Stellen dienen:S. 96—97. 98—100. 102. 106. 116. 120. 122. 124—28. 129—32. 144bis 145. 150—153. 155. 157- 222 flg. 230. 267. 289. 297. 365. 402,