Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
87
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Fürsorge auf dein Gebiete des Krankencomforts. 87

Gewohnheit vieler Kranker, gestattet werden kann. Durchaus zu verwerfenist hingegen, wie allgemein anerkannt wird, das Anbehalten von Unterbein-kleidern und Strümpfen von Seiten der im Bette liegenden Kranken,da einerseits durch das Verweilen derartiger Kleidungsstücke im Bettevon Kranken, welche längere Zeit hindurch aufstehen und in den Tage-raum oder den Garten gehen dürfen, Krankheitserreger eingeschlepptwerden können, anderseits die Bekleidung mit überflüssigen Kleidungs-stücken während des Imbetteliegens in unzweckmässiger Weise die Ver-dunstung von der Hantoberfläche des Kranken behindert. Als ein drittesMoment wäre gegen solchen Missbrauch eine Schädigung der Kranken-hausdisciplin anzuführen. Auch die Nachthauben und Nachtmützen, vonwelchen sich viele Personen so ungern trennen, müssen im Interesseeiner wohlgeordneten Krankenpflege zum Opfer fallen.

Die Kleidung für die nur stundenweise oder den ganzen Tag überausser Bett befindlichen Kranken wird in den öffentlichen Kranken-anstalten ebenfalls am besten ausschliesslich von der Hospitalverwaltunggeliefert, und sollte die Benutzung der von Hause mitgebrachten Klei-dungsstücke in den Hospitalräumen gänzlich ausgeschlossen werden.Als einzige Ausnahme von dieser Regel würde die Benutzung der wär-meren Ueberkleider, welche dem Kranken gehören (Mäntel, Ueberzieber)bei strengerer Jahreszeit und niedriger Aussentemperatur während desAufenthaltes im Freien gelten können, da die Beschaffung dieser Klei-dungsstücke die Hospitalverwaltungen in vielen Fällen materiell zu starkbelasten würde. Der eigentliche Anstaltsanzug sollte jedoch in einheit-licher Weise nach rationellen Gesichtspunkten der Krankenpflege gewähltund nach den speciellen ärztlichen Anordnungen im Einzelfalle modificirtwerden können. Im Allgemeinen handelt es sich in den Krankenhäusernja fast ausschliesslich um Personen, welche eine schwerere Erkrankungüberstanden haben oder deren Resistenzfähigkeit doch nach irgend einerRichtung hin als vermindert und geschwächt zu betrachten ist. Dem-entsprechend wird von vorn herein sich für die meisten umhergehendenKranken eine wärmere Bekleidung als nothwendig herausstellen. Da inden neueren Hospitälern mit Recht auf eine gleichmässige und hin-reichende Temperirung der Binnenluft nicht nur in den eigentlichenKrankenräumen, sondern auch in den Nebenräumen (Oorridore, Tage-räume, Baderäume etc.) in erhöhtem Maasse Werth gelegt wird, so istdie Gelegenheit zur Acquisition von Erkältungen in den Krankenhäusernselbst eine relativ geringe, und sie tritt nur bei denjenigen Kranken inerheblicherem Maasse hervor, welche sich im Garten ergehen dürfen.In den meisten öffentlichen Krankenanstalten besteht die für die umher-gehenden Kranken bestimmte Normalkleidung ausser einem leinenen oderbaumwollenen Hemde aus einem Paar warmer, wollener Strümpfe, einembaumwollenen Unterbeinkleid (bei Frauen kommt ein wollener Unterrockhinzu), ferner aus einem baumwollenen Oberbeinkleid, beziehungsweiseRock, einer baumwollenen Unterjacke (Weste) und einer ebensolchen,aber mit Aermeln versehenen Oberjacke. Da es bei den Krankenhaus-