Fürsorge auf dem Gebiete des Krankencomforts.
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hinwiederum nicht überflüssig, hervorzuheben, dass, nach Maassgabe derzu Gebote stehenden Mittel, in jedem Falle auf eine möglichst sorgfältigeund geschmackvolle Gestaltung dieser Anlagen gesehen werden sollte.Hier, wie überhaupt auf dem Gebiete des Krankencomforts ist für dieBestrebungen wohlthätiger Vereine noch ein weites Feld offen, durchdessen Bebauung viel dazu beigetragen werden kann, die in den Hospi-tälern untergebrachten Kranken zu erfreuen und zu erquicken. MitHülfe der von solchen Gesellschaften gesammelten Fonds könnten dieHospitalgärten mit Veranden, Laubgängen, Wandelhallen geschmückt undmit Ruhesitzen, Blumenbeeten, plastischen Darstellungen etc. versehenwerden, in viel höherem Maasse, als dies gegenwärtig geschieht undmöglich ist. Während in England und Amerika derartige Bestrebungen
Fig. 32.
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Spielraum eines amerikanischen Siechenhauses.
bereits seit längerer Zeit in umfassendem Maasse eine segensreicheWirksamkeit entfaltet haben (vergl. v. Leyden: Ueber Special-Kranken-häuser, pag. 18), sind in Deutschland dieselben erst in den letzten Jahrenmehr und mehr in Aufnahme gekommen.
d) Krankencomfort für bestimmte Maassnahmen derKrankenpflege.
Wie wir bereits erwähnt haben, gehört in das Gebiet des Kranken-comforts nicht nur die sachgemässe und zweckentsprechende innereEinrichtung und Ausstattung der den Kranken zum Aufenthalt dienen-den Räumlichkeiten, sondern auch eine nicht geringe Anzahl besonderertechnischer Vorrichtungen, welche eigens zur bequemeren und für denKranken schonenderen Ausführung bestimmter, in der Krankenpflege be-sonders häufig angewendeter Maassnahmen am Krankenbette zur An-
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