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durften dann solche Bücher nicht erscheinen. Mochten die Autorendoch sehen, wo sie auswärts ihre Geisteskinder unterbrachten!
Dieser neuen behördlichen Erfindung erstes Opfer zu sein, hatten ln Jordan durchaus nicht im Sinn; er wandte sich daher am2 o. November mit einer Beschwerde an das Oberzensurkollegium inBerlin. Ganz aktenmäßig legte er den Vorgang dar: wie er zuerst demZensor für schönwissenschaftliche Schriften, dem Regierungs- undSchulrat Dr. Lucas sein Manuskript eingereicht habe, dann demRegierungs- und Schulrat Dr. Jachmann, dem Zensor für philo-sophische und pädagogische Schriften, und endlich dem Polizei-präsidenten Abegg, der politische und Tagesliteratur zu beaufsichti-gen hatte. Jeder habe sich für „inkompetent" erklärt, Herr Jachmannhabe ihn an den Polizeipräsidenten verwiesen, dieser ihn wiederzurück an Jachmann, ihm aber zugleich vorgeschlagen, den Ober-präsidenten um Bestimmung des Zensors zu ersuchen. Auf diesenAntrag habe er den Bescheid vom 26. Oktober erhalten, den er imWortlaut mitteilt. Auf erneute Bitte vom 31. sei er wiederum ab-schlägig beschieden worden, mit der Begründung, daß in der Weige-rung der Zensoren, seine Schrift zu zensieren, bereits eine Verweige-rung der Druckerlaubnis enthalten sei. Dann fährt er fort:
„Da ich nun in dieser Ablehnung nichts anderes als einen Zweifelder Herrn Censoren an ihrer Competenz finden kann, was auch ausihren ausdrücklichen Erklärungen hervorgeht, keineswegs aber eineVerweigerung des imprimatur, die stets auf dem censirten Manu-script bemerkt wird; da ich ferner noch jetzt der Meinung bin, daßHerr Oberpräsident Bötticher die zweite Instanz in Censurangelegen-heiten bildet, aber durchaus keine Berechtigung hat, der erstenInstanz vorgreifend zu entscheiden: so bitte ich ein hohes Ober-Censur-Collegium:
Den Herrn O.-P. Bötticher zu veranlassen, daß er mir einen
Censor für die genannte Schrift bestimme.
Schließlich bemerke ich nur noch, daß mir in dieser Angelegenheitnicht sowohl darum zu thun ist, die Druckerlaubnis für meineSchrift zu erhalten, da ich wohl einsehe, daß der resp. Censor ersterInstanz schwerlich ein Urteil abgeben wird, welches dem bereits be-kannt gewordenen des Herrn Oberpräsidenten Bötticher zuwider-liefe, als vielmehr darum, daß mir das bisher vorenthaltene Recht derCensur vor einem Forum erster Instanz zuerkannt und das meinerÜberzeugung nach ungesetzliche Verfahren des Herrn Ober-Präsi-denten Bötticher auch für ungesetzlich erklärt werde."
Das Oberzensurkollegium fand zwar ebenfalls, daß die Sache nicht2 u seinem Ressort gehöre, gab aber im Prinzip Jordan Recht; dasMinisterium trat dieser Ansicht bei und beauftragte am 26. Dezemberd en Oberpräsidenten, mit der Prüfung des Manuskriptes den Censor