Allgemeine Krankenhäuser; Verwaltung. 883
ähnliches bei der Aufnahme von Kranken in Betracht kommende Ma-terial bekannt gegeben wird. Hierhin gehört auch die Angabe der Auf-nahmezeiten, für welche wir im Interesse einer geregelten Hausarbeit,der ärztlichen Thätigkeit auf den Stationen eingenommen sind.Selbstverständlich werden dringende Fälle zu jeder Zeit Aufnahmefinden.
Im Charakter eines allgemeinen Krankenhauses liegt die Verpflich-tung, Kranke aller Art aufzunehmen; immerhin haben viele Anstaltenallgemeinen Charakters auch Aufnahmebeschränkungen, z. ß. Geschlechts-und Geisteskranken gegenüber.
In den meisten Krankenhäusern erfolgen die Aufnahmen in einevon 3 Klassen:
Klasse I giebt ein. besonderes Zimmer mit einem Bett.Klasse IL giebt in einem Zimmer 2, 3 oder 4 Betten.Klasse III verpflegt die Kranken in den Sälen.
Nach diesen Klassen richtet sich der Verpflegepreis, der ebenfalls in3 Höhen festgesetzt ist.
Die Kinder, unter 12—14 Jahren sollten nach einem besonderenTarif aufgenommen und verpflegt werden. Es besteht nicht seltenfür chirurgisch Kranke der I. Klasse die Verpflichtung, Verbandzeug,Operationen etc. besonders zu honoriren.
Meist sind, wenn nicht eine schriftliche Zahlungsverpflichtung einerKrankenkasse, einer Armenverwaltung oder einer Behörde beigebrachtwird, die Verpflegkosten für 1 Monat im Voraus zu bezahlen. DieseVorausbezahlung ist bei längerer Dauer der Krankheit entsprechend zuwiederholen; hei kürzerer Dauer der Krankheit wird bei der Entlassungdes Kranken das zu viel Eingezahlte zurückerstattet.
Wir haben schon oben gefordert, dass hilfsbedürftige Personen,deren Zustand die Zurückweisung ohne Gefahr für ihr Leben nicht ge-stattet, ohne Nachweis der Berechtigung zur Aufnahme kommen. 'Essollen überhaupt alle Schwierigkeiten bei der Aufnahme vermiedenwerden, damit das Vertrauen der Bevölkerung gewonnen wird. Ausdiesem gleichen Grunde halten wir auch Rubner's Vorschlag für richtig,dass wegen des schwer empfundenen Uebelstandes einer eventuellen Ab-weisung aus dem Krankenhaus wegen Platzmangel, Ungeeignetsein derKrankheit etc. und andererseits bei der meist grossen Entfernung desKrankenhauses von der Wohnung des Kranken in der ganzen Stadt oderwenigstens in dem der Anstalt entferntesten Stadttheil Meldestationenerrichtet werden. Bei der Entwickelung des Samariterwesens in grossenStädten haben die Stationen dieser Gattung dies Amt der Meldestationenübernommen oder könnten es leicht übernehmen.
Es handelt sich um die Einrichtung weniger Zimmer mit ständig-anwesender ärztlicher Hilfe, Stationirung von Krankentransporteuren,telephonischer Verbindung mit dem Krankenhause etc. Von diesemempfängt die Meldestation täglich die Meldung der Zahl der freienBetten. Es soll in dieser Meldestation die Untersuchung vorgenommen,