Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
880
Einzelbild herunterladen
 

880 Curschmann und Eggebrecht,

transport in 2rädrigen Handkarren erfolgt, wie es in Deutschland nachHamburg - Eppendorfer Muster auch immer mehr Gewohnheit wird.Zweckmässig versieht man jede Station mit numerirten Gefässen,welche von dem Stationspersonal gereinigt, zu einer bestimmten Stundevon den Speisetransporteuren wieder abgeholt werden.

Was die Frage der „Portionirung" der Speisen anlangt, so kanndiese entweder in der Küche oder erst auf der Station vorgenommenwerden. Bei weniger kostspieligen Nahrungsmitteln, wie die gewöhnlichenSuppen, Gemüse, Saucen sind, übergiebt man in vielen Kranken-häusern die Zerlegung in einzelne Krankenportionen der ersten Ab-theilungspflegerin und liefert der einzelnen Abtheilung die ganze Mengedieser Speisen ungetheilt. Bei dem theneren Fleisch wird die Zerlegungin die verschriebenen Portionen meist schon in der Küche vorgenommen,sehr zum Nachtheil der Schmackhaftigkeit und, bei mangelnden Wärme-einrichtungen während des Transportes, auch der AVärme. Sache derPflegerin ist dann, dass ieder Kranke die richtige Menge Fleisch erhält.Unfraglich entstehen wegen der Grösse der Fleischportionen am aller-ersten Klagen. Uns scheint, dass die Zerlegung in der Küche doch daskleinere Uebel darstellt, da man die Lieferung einzelner Braten an dieeinzelnen Stationen aus finanziellen Gründen nicht durchführen kann.

Der gewöhnliche Mensch wird durch nichts mehr verstimmt alsdurch zu klein ausgefallene Portionen der ihm verordneten Speisen, unddie Verwaltung sollte immer wieder auf diesen Punkt ihr Augenmerkrichten. Es ist nur vorsorglich und beugt den unausbleiblichen Conflictenmit den Kranken am allerersten vor, wenn alles Stationsgeschirr fürflüssige und breiartige Speisen mit deutlich sichtbaren Aichstrichen ver-sehen und die Station mit einer kleinen einfachen Handwaage ausgerüstetist. Die Portionirung wird durch die Aichung entschieden erleichtertund die AVaage kann dem Zweifel am Gewichte fester Nahrungsmittelam allerersten begegnen. Für die Beurtheilung der Beschaffenheit derSpeisen hilft Nase, Zunge und Auge.

Bei Beschwerden über die Beschaffenheit sollen von den beschwerde-führenden Kranken die beanstandeten Speisen der Pflegerin und durchdiese dem Stationsarzt ungesäumt übergeben werden. Dieser giebt eineschriftliche Beschwerde an die Verwaltung weiter, die nach Prüfung derSachlage im geeigneten Falle sofort, noch zu derselben Mahlzeit, Aus-hilfe schalten muss. Ohne Vorlegung der beanstandeten Speise gilt jedeBeschwerde als unbegründet.

Sehr empfehlenswert!! sind häufige, ja tägliche Revisionen der Spei-sen durch einen besonderen Beamten oder den Oberinspector, und auchsehr zweckmässig erfolgt sie durch den vom Stationsarzt selbst wenigstensbei der Mittagsmahlzeit. Natürlich sollen sie erst auf der Station selbst,nicht etwa in der Küche oder an einer der Familie des Oberinspectorsübersandten ausgesuchten Portion erfolgen.

Das Einnehmen der Mahlzeiten soll von den ausser Bett befindlichenKranken am besten im Tagesraum, dem am Barackensaal angebauten