Allgemeine Krankenhäuser; Verwaltung. -877
Man sorge für eine gute Küchenleitung; eine erfahrene und gebildetePerson muss sie innehaben, die nicht nur mit möglichst geringem Auf-wand, sondern auch mit Verständniss für Krankheiten und für Krankeund mit Liebe für sie kocht.
Es macht ja theoretisch und praktisch grosse Schwierigkeiten einefür so ungleichartige Individuen passende Beköstigung in einem Kranken-haus zu schaffen. Dies hat Hitzig in seinem trefflichen Buche überdie Kostordnung der psychiatrischen und Nervenklinik der UniversitätHalle-Wittenberg mit voller Berechtigung betont. Mit dieser Schwierig-keit kämpfen alle Kostordnungen; es handelt sich eben um „unter denverschiedensten Ernährungs- und Körperzuständen stehende Menschen,die einen innerhalb weiter Grenzen schwankenden Eiweiss- und Fett-verbrauch haben; insofern weiter dureh manche Krankheiten sowohl derAppetit und die Nahrugsaufnahme beeinträchtigt, als die Verwerthungder Nahrung im Darm geschädigt wird, andererseits aber auch wegender Empfindlichkeit und leichten Vulnerabilität des Darmkanales diequalitative Zusammensetzung der Nahrung ausserordentlich achtsam ge-regelt werden muss, dergestalt, dass alle cellulosehaltigen Nahrungs-mittel und die derbconsistente Zubereitung ausgeschlossen bleiben"(J. Munk). Die Reconvalescenten von schweren Krankheiten müssenanders ernährt werden als ein Kranker mit einem einfachen Knochen-bruch: daher ist es auch eine wohl überall durchgesetzte Forderung desärztlichen Krankenhauspersonales die Diätverschreibungen selbst vorzu-nehmen. Aus den nur kurz gestreiften Gesichtspunkten geht auch her-vor, dass dem verordnenden Arzte einmal die Verpflichtung obliegt, sichan festgestellte Speiseordnungen und gewisse Kostformen zu halten,andererseits ihm aber die grösstmögliche Freiheit, in diesen zu schalten,erhalten bleiben muss. Er muss eine möglichst individualisirende diäte-tische Behandlung durchzuführen lernen, aber nur insoweit die „Auf-stellung einer feststehenden beschränkten Zahl von Kostformen" 'undNahrungsmitteln diese Bespeisung „ä la carte" (wie Munk es nennt)zulässt.
' Es soll hier aber in die Erörterung der Beschaffenheit der Kost-formen nicht eingetreten werden, sondern nur die Notwendigkeit dieserEinrichtung aus Verwaltungsrücksichten dargethan werden. Die Kost-formen sollen nicht zu verwickelt und zu zahlreich sein. Im allgemeinenkommt man mit 4 Formen aus:
Form I. Für schwer Fiebernde: nur flüssige Nahrung enthaltend.Form II. Für leicht Fiebernde und Kranke mit leichten Ver-dauungsstörungen: flüssige Nahrung mit etwas Fleischund leichtem Gemüse.Form III. Für Genesende: leichte, gemischte Nahrung ent-haltend.Form IV. Für Kranke mit gesunder Verdauung, äusserlich Krankeetc.: gewöhnliche Hausmannskost enthaltend.