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Vergebung in „Regie", mag diese von Privatpersonen oder von einerSchwesterschaft geleitet werden. Denn die Schwierigkeit der Abstellungvon Nachtheilen und andererseits die reichliche Gelegenheit zu Reibereienund Klagen aller Art, lässt die Besorgung der Küchengeschäfte durchnicht direct der Verwaltung untergebene Personen als die ungünstigereohne weiteres erscheinen.
Eine zweite nicht unwichtigere Forderung möge gleich hier Erör-terung finden, die, so selbstverständlich ihre Erfüllung erscheint, dochausgesprochen werden muss. Im Krankenhaus darf nur in der Küchegekocht werden; die Zubereitung von Speisen auf den Abtheilungen iststreng zu verbieten. Diese Forderung' wird nothwendig, wenn man be-denkt, dass der Speisegeruch von den Kranken ferngehalten werdenmuss, ferner, dass bei der Erlaubniss, auf den Abtheilungen zu kochen,die Herstellung verbotener und schädlicher Speisen erleichtert ist. ZurErwärmung von Umschlägen und bei den Maassnahmen der Kranken-pflege reicht die Theeküche völlig aus, welche mit Heisswasserröhren,aber nicht mit einer Feuerungsstelle versehen sein soll.
Wenn wir nun zunächst zu der Beschaffung des täglichen und jähr-lichen Nahrungsmittelbedarfes für das Krankenhaus übergehen, so mussder Einkauf dieser Mittel zu Engrospreisen gefordert werden. DieseUnabhängigkeit von den wechselnden Marktpreisen ist nicht unwichtigund kann sehr wohl,zur Verbilligung des Betriebes ausgenutzt werden.Aus den Voranschlägen der vermuthlichen Krankenhaus frequenz, dersicheren Zahl der Angestellten, der Beamten, der Aerzte u. s. w. kannder voraussichtliche Verbrauch an Nahrungsmitteln im Etatsjahr gewonnenwerden. Die gewöhnlicher Weise und täglich in Betracht kommendenNahrungsmittel sind durch eine festgelegte Speiseordnung bestimmt.Auch die erlaubten und möglichen Verschreibungen an Extrabeköstigungs-mitteln sind durch eine bestimmte Ordnung vorgesehen.
Also die Lieferung dieser nothwendigen Menge an Nahrungs-mitteln wird durch Submission an Händler verdingt. Wir erwähntenschon oben einmal, dass wir die Gewinnung an Gemüse, Eiern, Milchund anderen im landwirthschaftlichen Betrieb zu erhaltenden Nahrungs-mitteln für eine Krankenhausverwaltung nicht befürworten; ebenso wenigkönnen wir der Selbstbereitung von Fleisch und Fleischproducten durchHausschlachtungcn, Räuchern das Wort reden. Allein die Brot-bäckerei könnte hier eine Ausnahme machen und macht sie in der Thatvielerorts. Das hängt wohl mit der Verbilligung und mit der Gewährder gleichmässigen und guten Beschaffenheit dieses Nahrungsmittels imeigenen Betrieb unter eigener Aufsicht zusammen.
An guten Vorrathsräumen für die Kochzuthaten, für die Nah-rungsmittel, wie Milch u. s. w. darf kein Mangel sein. Besondere Er-wähnung verdient wegen der hohen Kosten der Wein- und Bierkeller,in dem aber gleichfalls durch Selbstabziehen und Verschänken aus demFass manche Mark gespart werden kann.