868 Curschmann und Eggebreclit,
regelmässigen Zeiträumen stattzufinden hätte — müssen sie einer gründ-lichen Desinfection und Ausbesserung unterzogen werden. Infolge diesesUmstandes sind an diese Magazine, wie schon erwähnt, die Werkstättenfür Schneiderei und Wäscherei, Desinfection u. s. w. anzugliedern. Wasdie Reparaturen an Krankenpflegeartikeln und Instrumenten anlangt, somuss damit ein dem Krankenhaus beigeordneter Instrumentenarbeiterbetraut oder ein bestimmter Lieferant hierfür verpflichtet werden.
Abgebrauchte und veraltete Dinge, sowie Abfälle sollen ver-kauft werden.
Recht zweckmässig ist es, an diese Depots von Krankenpflege-mitteln eine Verleihanstalt anzuschliessen, welche von Privaten in Be-nutzung genommen werden darf. Es ist dieser Anschluss einer solchenAnstalt ohne Frage zeitgemäss und weit mehr zu begünstigen als gleich-artige Unternehmungen privater Personen, da die Durchführung einergeordneten Reinlichkeit und Desinfection wie auch die nothwendigeVielseitigkeit der Sammlung so viel eher gewährleistet ist; auch kann inder genannten Art und Weise die nöthige Billigkeit der Leihgebührenviel leichter aufrecht erhalten bleiben.
Die Magazinräumlichkeiten sollen von den Krankenstationen oder-zimmern getrennt gehalten werden; auch die Beamten dürfen durchausnicht auf die Krankenabtheilungen kommen. Diese Magazine werden imWirthschaftstheil des Krankenhauses zusammen untergebracht. Trotzaller Fortschritte der Desinfectionslehre ist das Princip, das in dem be-kannten Werk der Miss Nithingale zum Ausdruck kam, noch heutebeherzigenswert!): Alles, was nicht unmittelbar in der Administrationfür den Kranken nothwendig ist, ist von ihm zu trennen und in beson-deren Gebäuden unterzubringen, ohne dass dadurch die Verwaltung be-hindert wird.
Was nun die Verwaltung der einzelnen Niederlagen anlangt, so sollzunächst das Magazin für ßekleiclungs-, Wäsche- und .Lagerungwesen hiergenannt werden.
Die Bekleidung der Kranken ist seit langen Zeiten als eine Pflichtder Krankenhausverwaltung angesehen worden. Die nothwendige Ab-trennung von dem alten Leben ausserhalb des Hauses, auch in äusser-licher Hinsicht, mit seinen wohlthätigen Folgen für die Haltung desKranken ist zu wichtig, als dass man hier Zugeständnisse an die Ge-wohnheiten machen sollte; die Gefahren der Krankheitseinschleppung indas Krankenhaus und andere Gefahren sollen hier nicht weiter aufgezähltwerden. Man gebe den Kranken waschbare, nicht zu dunkele und zuhelle, dabei genügend warme Kleider. Es ist nicht nöthig, den Ange-hörigen der einzelnen Abtheilungen bestimmt gefärbte oder sonst wieaugenfälliger gezeichnete Kleider zu geben. Die Absicht, die Krankenbestimmter Art als solche zu markiren und zu trennen, ist nicht odersehr schwer durchführbar; wenn das eben nur mit Hilfe der Kleider ge-schehen soll. Die Isolirung geschehe durch die Bauanlage und durchVerkehrsbestimmungen besonderer Art. So halten wir es auch für un-