Allgemeine Krankenhäuser; Verwaltung. 867
zwar deswegen, weil bei der Behandlung einer ganzen Anzahl von Krank-heiten die Beschäftigung der Kranken in Feld- und Gartenarbeiten ärzt-licherseits wünschenswert erscheint. Durch die Gründung von Sonder-krankenhäusern für die in Rede stehenden Leiden ist aber für allgemeineKrankenhäuser die Frage gegenstandslos geworden. Man hat sich zumWohl der überwiegenden Mehrzahl der Krankenhausinsassen, durchwegfast, zur Abschaffung der sehr losen Angliederung landwirthschaftlicherBetriebe entschlossen. Man begnügt sich mit angemessenen Garten-anlagen und sorgt dafür, dass in dem den Kranken zugänglichen Theilessbare Gemüse und Obstsorten nicht gebaut werden. Man lässt denGarten allein einen Erholungsplatz für die Kranken sein, in dem sie dieunschätzbare Arznei der freien Luft gemessen können. Es sei hier nochganz besonders auf die Pflege des Gartens an den Liegehallen undVeranden aufmerksam gemacht. Wenn ein solcher Garten auch keineErträge liefert, so ist sein Nutzen durch indirecten Einftuss auf denKranken und Genesende doch beträchtlich.
Bei der Erwähnung der Lagerverwaltung soll hier nun nicht dieArt und Weise des Einkaufes der Vorräthe, auch nicht die Forderung-genauer Inventarlisten und die Notwendigkeit einer zeitgemässen Auf-frischung der Bestände besprochen werden. Es soll hier nur kurz derVerkehr zwischen Magazin und Station gestreift werden.
Die laufenden Stationsbedürfnisse werden von den Magazinen nachMaassgabe des aufgestellten Haushalts in einer bestimmten Weise befriedigt;wobei durch Unterschrift des Magazinverwalters und der ersten Pflegerineiner Station Ausgabe und Empfang in einem dazu bestimmten Stations-buch notirt wird. Diese etatsmässige Ausgabe soll an bestimmtenWochentagen zu festgesetzten Stunden erfolgen. Die Bedürfnisse derStation speciell an einzelnen Krankenpflegeartikeln, wie Verbandzeugu. s. w. müssen behufs Ausfertigung durch den Magazinverwalter erst vomStationsarzte unterschrieben werden; so lange sie im Rahmen des Etatsbleiben, werden sie dann auch geliefert. Ausseretatmässige Forde-rungen müssen die Unterschrift des Oberarztes tragen, ehe sie erledigtwerden.'
Natürlich muss der Verkehr zwischen Station und Magazin schrift-lich erfolgen; alle Anschaffungen und Verausgabungen werden gebucht.Durch genaue Listenführung über den Bestand sichert man sich gegenDiebstahl und Unterschlagung.
Es ist unzweckmässig, an das Krankenhauspersonal für desseneigenen Bedarf — ohne ärztliche Unterschrift bei Erkrankungsfällen etc.— gewisse Pflegemittel und andere Dinge zum Engrospreis zu ver-kaufen. Der Magazininhalt darf nur für Kranke verbraucht werden;sonst kann man zu leicht vorschriftswidriger Verwendung des Vorrathesund Durchstechereien Vorschub leisten.
In diesen Vorrathsmagazinen werden nicht nur neue und unge-brauchte Utensilien untergebracht, sondern auch schon benutzte aufge-hoben. Ehe diese letzteren dem Bestand einverleibt werden — was in