862 Curschmann und Eggebrecht,
Auch sorge man für eine tüchtige, berufliche Ausbildung, wie sieam besten in einer Krankenwärterschule gegeben werden kann, die mitdem Krankenhaus vereinigt werden müsste.
Wir halten also eine gewisse Strenge bei der Auswahl und Aus-bildung des Personales für unbedingt nothwendig, daneben aber eineweit comfortablere Lebensstellung der im Dienst befindlichen Angestell-ten, als wie sie jetzt durchweg geboten wird, für erwünscht. Der Standmuss nach aussen und innen durch sieht- und greil'bare Erfolge und Be-lohnungen verschönt werden; die Haupterfolge der Thätigkeit des Pflege-personals werden diesem selbst nicht zugerechnet, sondern meist demArzt, der sie auch last allein richtig schätzen kann. Auch giebt eskeinen Stand, der grössere Entsagung und Aufopferung, daneben strengereZucht und Verzicht auf Freiheit verlangt.
Nur durch die Gewährung der erwähnten Verbesserungen wird eineKrankenhausverwaltung in den Besitz eines guten Personales kommen.
Ob die Pflege von männlichen oder weiblichen Angestellten versehenwerden soll, ist eine weitere Frage. Gewisse Vorzüge vor dem andernund gewisse Nachtheile gegen das andere hat jedes der beiden Ge-schlechter im Pflegeberuf. Unter geeigneter Leitung und Ausbildungkönnen die Vorzüge gehoben und die Nachtheile gemindert werden. Dieschweren, Frauenkräfte übersteigenden Arbeiten werden zweckmässiger-weise Krankenpflegern, Hausdienern etc. übertragen, so der Kranken-und Leichentransport, wie überhaupt das ganze Transportwesen imKrankenhaus (Heizungsmaterial, Essen) ferner der Dienst in der Des-infectionsanstalt, im Laboratorium, Apotheke. Von dem Pflegedienstim engeren Sinne gehört die Delirantenbeaufsichtigung und die Ueber-wachung anderer männlicher unruhiger Kranker ohne Frage zur Thätigkeitdes männlichen Pflegepersonales; desgleichen der Dienst bei gewissen imCharakter der Erkrankung begründeten Ausnahmen. Im allgemeinenaber bevorzugen wir die Pflege, welche in weiblichen Händen liegt.
Eine andere die Krankenhausverwaltungen interessirende Frage istdie, oh das Pflegepersonal einheitlich sein soll, ob es nur von einerArt sein soll, nur Pflegerinnen, die keiner Genossenschaft angehören oderandererseits nur solche aus einer einzigen. Man hat bei einheitlichemPersonal den Vorzug, nur Angestellte einer Ausbildung zu haben. Anderer-seits sehen wir in der Concurrenz verschiedenartiger Genossenschaften, welt-licher und geistlicher Verbände, nur ein Moment gegenseitiger Förderungund Erziehung. Auch besteht die Möglichkeit, beim Versagen der einendie andern zu verwenden. Es muss allerdings gefordert werden, dass diebesseren und verantwortlicheren Stellen allein nach Maassgabe der Tüch-tigkeit vergeben werden und im Uebrigen eine Gleichstellung unter ein-ander gelten soll, nicht nur der verschiedenartigen Vereine und Verbändeunter einander, sondern auch der weiblichen und männlichen Angestellten.So ist es eine Ungerechtigkeit, bei Verwendung von Schwesterschaftenund einem Verbände nicht angehörigen Pflegerinnen, die Oberpflegestellennur an Angehörige ersteren Verbandes zu vergeben. Die Aussicht, an