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1 (1899)
Entstehung
Seite
859
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Allgemeine Krankenhäuser; Verwaltung. 859

Krankenhausdirectoren, die ebenso tüchtige Verwaltungsbeamte als guteAerzte sind, würde bald verstummen.

Der Einfluss des Assistenzarztes auf den Gang der Verwaltung undin Besonderheit auf die Ausgaben ist sehr gross. Man denke nur andie Diätverschreibungen, Arzneiverordnungen, den Verbandmaterial-verbrauch, die Reagentienverwendung und ähnliche Dinge, ganz abgesehenvon der Controlthätigkeit des Assistenten bei der Aufnahme und vonseinem Einfluss bei der Entlassung der Kranken.

Damit die Verwaltung einen Maassstab für die thatsächlichen Ver-hältnisse auf jeder Abtheilung hat und zugleich das Augenmerk desDirectors auf unberechtigte Verschwendung und übermässige Verwendungaller Stationsbedarfsmittel lenken kann, hat sich folgende Maassregelbewährt, die der ärztliche Leiter des Leipziger Stadtkrankenhauses ge-troffen hat. In lOtägigen Abständen werden ihm Listen vorgelegt, aufdenen die in diesem Zeiträume auf der Station verbrauchten Dinge(Verbandzeug, Medicamente, Reagentien etc.) zusammengestellt sind,ferner enthält eine Rubrik die Zusammenstellung der verordneten Kost-formen, Extradiäten und Zusätze; ferner die Extrawachen, den Wäsche-verbrauch, die Zahl der Ordinationen, unter denen besonders Morphium,Aether und einige besonders kostspielige Arzneien. Als Maassstab istdie Zahl der Patienten, welche zur Zeit auf der Station sind, angegeben.Die dem Apotheker, dem Küchenchef oder einem andern hier in Fragekommenden Beamten durch ihre Grösse aufgefallenen Posten werdenbesonders angemerkt.

Durch diese Zusammenstellungen kann der Chef jederzeit einer ausGutmüthigkeit oder Unaufmerksamkeit oder in Folge des dauerndenWechsels der Stationskranken ja leicht eintretenden Verschwendung inden genannten Dingen entgegentreten, da die Uebersicht möglich ge-macht ist. In dringenden Fällen mögen kostspielige Extraverordnungen,für die die Unterschrift des Oberarztes eingeholt werden müsste, auchohne diese von der Verwaltung ausgeführt werden; doch bleibt dann demAssistenzarzt die Verpflichtung, die nachfolgende Billigung des Chefarzteseinzuholen; werden seine Anordnungen, weil übertrieben, nicht gebilligt,so müsste er für sie Zahlung leisten.

Was die Zahl der nothwendigen ärztlichen Kräfte in einem allge-meinen Krankenhaus betrifft, so wird ein Assistenzarzt auf 80100 Krankeder inneren Abtheilung, auf 7590 der chirurgischen und auf 120 bis150 Kranke der dermatologischen Abtheilung gerechnet. Bei diesemUmfang der ärztlichen Thätigkeit bleibt allerdings für wissenschaftlicheArbeiten recht wenig Zeit und Kraft übrig; wenn diese durch den Cha-rakter des Krankenhauses -wünschenswert]! oder nothwendig erscheinen,muss die Zahl der auf einen Arzt zu rechnenden Kranken erheblichherabgesetzt werden.

Die Verwaltung verlangt im Interesse der fortdauernden Kranken-behandlung und -beobachtung, dass die Assistenzärzte im Krankenhauseselbst wohnen und ihre Thätigkeit ausschliesslich den kranken Insassen